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Streit

Hunde müssen vor Gericht – Als Miniatur-Bullterrier zu groß?

Münster / Lesedauer: 1 min

Sind „Jagger” und „Louis” Miniatur-Bullterrier oder zu groß dafür? Um diese Frage zu klären, will sich das Gericht die Hunde ganz genau ansehen. Denn für Bullterrier gelten strenge Auflagen.
Veröffentlicht:17.02.2020, 11:29

Von:
  • dpa
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Im Streit um mutmaßlich zu große Miniatur-Bullterrier müssen am Montag die Hunde „Jagger Bonsai von Amadis” und „Louis” vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster antreten. Die Halter streiten sich seit Jahren mit der Stadt Düsseldorf. In der Landeshauptstadt werden die Tiere als Bullterrier eingestuft, weil die Hunde etwas mehr als die für diese Rasse maximalen 35,5 Zentimeter groß sind.

Während die Haltung von Miniatur-Bullterriern kein Problem ist, gilt ein Bullterrier als so genannter Listenhund. Deren Haltung ist in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich verboten und wird nur in Ausnahmefällen unter strengen Auflagen erlaubt. Ein Gutachter soll sich „Jagger Bonsai von Amadis” und „Louis” jetzt vor den Augen der Richter einmal genauer anschauen. 

Jagger hat sogar eine eigene Facebookseite:

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