Peta bläst zur „Jagd” auf Angler – Ermittlungen eingestellt
Stuttgart / Lesedauer: 4 min

Die Tierrechtsorganisation Peta setzt sich bekanntlich gegen das Quälen und Töten sowie den Verzehr von Tieren ein. Angeln ist aus Sicht der Organisation kein entspannendes Hobby, bei dem man sich auch gleich mit frischem Fisch versorgen kann, sondern schlicht Tierquälerei.
In einem Online-Ratgeber gab Peta im vergangenen Jahr Tipps für die Begegnung mit Anglern „in freier Wildbahn”. So solle zunächst die Situation evaluiert werden. Bei einem aggressiv wirkenden Angler solle man sich besser zurückhalten, sei die Situation jedoch friedlich, solle man den Angler auf sein „verwerfliches Hobby” hinweisen oder vielleicht ein paar Steine in den See werfen, um so die Fische zu verscheuchen. Mutmaßliche Missetaten eines Anglers sollten mit dem Handy gefilmt werden und die Angler angezeigt werden. Auch solle man versuchen, „die gefangenen Fische zu retten”.
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Der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) hat daraufhin Strafanzeige gegen Peta gestellt – unter anderem mit der Begründung, es werde zu Straftaten gegen die Angler aufgerufen und Angler würden durch den Online-Ratgeber der Tierrechtler sozial herabgewürdigt. Nun fiel eine Entscheidung: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat das Ermittlungsverfahren gegen Peta eingestellt – wegen Geringfügigkeit.
Vortäuschens einer Straftat und Volksverhetzung?
„Der Aufruf gegen Angler auch ohne Anlass – gleichsam ins Blaue hinein – den Verdacht der Begehung einer Straftat gegenüber der Polizei zu äußern, erfüllt den Tatbestand des Vortäuschens einer Straftat bzw einer falschen Verdächtigung. Da der Artikel jedoch bereits nach kurzer Zeit – jedenfalls spätestens am 6.08.2019 geändert wurde, war diese Aufforderung nur für kurze Zeit, höchstens 6 Tage im Internet verfügbar. Tatsächliche unberechtigte Strafanzeigen aufgrund dieses Aufrufs sind nicht bekannt geworden. Die Schuld ist daher als gering anzusehen”, führte die Staatsanwaltschaft aus.
Und weiter: „Darüber hinaus ist die Verwirklichung der Straftatbestand der Volksverhetzung nicht ersichtlich. Angler sind bereits kein nach äußeren oder inneren Merkmalen unterscheidbarer Teil der Bevölkerung im Sinne der Vorschrift.” Zudem würden Angler in dem Online-Ratgeber nicht als generelle Tierquäler dargestellt: „Vielmehr wird dargelegt, welche Vorschriften einzuhalten sind, um tierschutzrechtlich ordnungsgemäß Fische fangen zu können/dürfen. Dass hierbei zu einem Meinungsaustausch zwischen Anglern und Tierschützern aufgefordert wird, ist zulässig.”
Steine werfen und Fische retten
Auch eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten liege nicht vor. „Aus der Aufforderung, Steine ins Wasser zu werfen, kann nicht geschlossen werden, dass hiermit billigend in Kauf genommen wird, Menschen zu verletzen. Die Steine sollen gerade ins Wasser, nicht auf Menschen geworfen werden”, führt die Staatsanwaltschaft Stuttgart aus. „Wenn bereits bei Steinen der Straftatbestand nicht erfüllt wird, so gilt dies bei Kieselsteinen, welche eine geringere Gefährlichkeit aufweisen, erst recht.” Aus der Formulierung, „versuchen die gefangenen Fisch zu retten“ könne darüber hinaus nicht geschlossen werden, dass hiermit eine Aufforderung zum Diebstahl einhergeht. „Denkbar sei eine Vielzahl weiterer Auslegungsmöglichkeiten (nur als Beispiel sei genannt: Abkaufen des Fisches und anschließendes Freilassen), sodass hier entsprechender Vorsatz nicht unterstellt werden kann.”
Der DAFV zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Dass die Schuld der Verantwortlichen als gering anzusehen wäre, sei zumindest nicht als klarer Freispruch zu werten, schreibt der Dachverband. Aber: „Natürlich hätten wir uns ein anderes Ergebnis und ein klares Signal für die Angler in Deutschland gewünscht.”
Anti-Angler-Ratgeber weiter online
Die Grenze zu ziehen zwischen unbedachten Meinungsäußerungen und einer Straftat, sei oft für Ermittlungsbehörden nicht einfach, schreibt der DAFV. Für die Angler sei jedoch klar, „dass es sich gerade nicht um unbedachte Meinungsäußerung handelte, sondern wieder um bewusste und gezielte Provokationen im Grenzbereich der Legalität. Um sich eine möglichst intensive mediale Präsenz zu verschaffen, wird seit Jahren zielgerichtet durchgehend mit Angriffen gegenüber Naturnutzern gearbeitet.” Das finde bei den Behörden zu wenig Berücksichtigung.
Der Peta-Ratgeber ist übrigens immer noch online – allerdings in stark abgeschwächter Form. So ist keine Rede mehr vom Steine werfen. Allerdings wird immer noch dazu aufgerufen, die Angler bei möglicher Tierquälerei zu filmen und diese bei der Polizei anzuzeigen – oder das Video direkt an Peta zu schicken. Gesprächsbereite Angler solle man darüber aufklären, „dass Fische genau wie Hunde, Katzen und alle anderen Tiere leben wollen und Schmerzen empfinden”. Zudem solle man den Angler freundlich nach einem gültigen Fischereischein fragen und weiterhin versuchen, die gefangenen Fische zu retten.
„Die Fische selbst können nicht sprechen oder sich wehren – sie sind auf unsere Hilfe angewiesen”, schreiben die Tierrechtler.