ChatGPT
Schüler will bei Abiturprüfung mit KI schummeln und wird erwischt
Hamburg / Lesedauer: 2 min

Deutsche Presse-Agentur
Einige Hamburger Schüler stehen unter Verdacht, in Klausuren für das Abitur mit Hilfe von Programmen mit Künstlicher Intelligenz geschummelt zu haben. „Der Rechtsabteilung der Schulbehörde sind von Seiten einiger Schulen einzelne Verdachtsfälle gemeldet worden“, sagte Schulbehörden–Sprecher Peter Albrecht am Freitag. Zuvor hatte NDR 90,3 über Schummelversuche berichtet.
Wurden Antworten online generiert?
„Lehrkräfte hatten geschildert, dass ihnen im Rahmen der Korrekturen der schriftlichen Klausuren Unregelmäßigkeiten aufgefallen sind und sie die Texte/Antworten der Prüflinge mit Hilfe von Software, die per ChatGPT generierte Texte offenlegt, überprüft haben“, sagte Albrecht. Da es sich jeweils nur um Verdachtsfälle handele, seien diese nicht formell erfasst und quantifiziert worden.
Wie NDR 90,3 berichtete, habe in mindestens einem Fall eine Lehrkraft ein Smartphone gefunden, auf dem ein Programm wie ChatGPT geöffnet war. Der Schüler habe den Betrugsversuch eingeräumt. Mit KI lassen sich eigenständig Texte zu beliebigen Fragestellungen produzieren. In weiteren Fällen seien Lehrkräfte beim Korrigieren misstrauisch geworden, weil Teile der Klausur mangelhaft, andere hingegen fehlerfrei waren.
Lehrer merken Einsatz von KI durch Erfahrung
Nach Angaben der Schulbehörde handelt es sich beim ungekennzeichneten Einsatz von KI genauso wie beim widerrechtlichen Einsatz von Smartphones und ähnlichen Geräten in Prüfungen um einen Täuschungsversuch. Ein solcher Fall könne zur Folge haben, dass entweder die Wiederholung eines oder mehrerer Teile der Prüfung angeordnet, einer oder mehrere Teile mit 0 Punkten bewertet oder die Abiturprüfung insgesamt für nicht bestanden erklärt wird.
Ob die Leistungen eigenständig und nur mit Hilfe zugelassener Hilfsmittel und Quellen erbracht wurden, obliege den Mitgliedern des Abitur–Prüfungsausschusses, sagte Albrecht. Dies geschehe in der Regel im Prüfungsgespräch. „Lehrkräfte verfügen in aller Regel über ein ausreichend hohes Maß an Erfahrung und Kompetenz, um zu erkennen, ob Schülerinnen und Schüler Produkte eigenständig oder mit unzulässiger Hilfe angefertigt haben.“
Ebenso wie Hausaufgaben bisher nicht mit Hilfe Dritter gemacht werden durften, dürfen diese auch nicht mit KI–Anwendungen erstellt werden, die nicht entsprechend angegeben werden. Ergeben sich während der Prüfung oder bereits nach Abgabe der Dokumentation begründete Zweifel an der Eigenständigkeit, seien Schulen verpflichtet, diesen nachzugehen. „Zu einer anlasslosen Überprüfung sind die Schulen indessen nicht verpflichtet.“