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Tagesschau streicht das Wort „Mutter“, um nicht zu diskriminieren

Berlin / Lesedauer: 3 min

Ist der Begriff „Mutter“ diskriminierend, und wenn ja: Wer fühlt sich davon angegriffen? Die Tagesschau jedenfalls tauscht das Wort in einem Beitrag aus genau diesem Grund aus. 
Veröffentlicht:01.04.2023, 15:42

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Es ist eigentlich eine gute Sache, über die die Tagesschau am Freitagnachmittag berichtet hatte: ein Gesetzesentwurf für eine bezahlte zweiwöchige Auszeit nach der Geburt eines Kindes. Der Partner oder die Partnerin einer Mutter, die gerade entbunden hat, soll demnach eine vergütete Freistellung direkt nach der Entbindung nehmen können. Extra Urlaub oder Elternzeit für diese zwei Wochen müsse dann nicht mehr beantragt werden. Doch im Bericht der Tagesschau findet sich das Wort „Mutter“ an keiner Stelle. Stattdessen steht dort „entbindende Person“, später nochmals „gebärende Personen“. Die „Bild“ berichtete zuerst darüber.

Aprilscherz oder nicht?

Eine Bild–Anfrage, warum der Begriff „Mutter“ fehlte, beantwortete die Tagesschau laut Bild–Bericht wie folgt: „Bei der Bezeichnung ‚entbindende Person’ handelt es sich nicht um einen Begriff aus dem Gesetzentwurf. Der Begriff wurde gewählt, um niemanden zu diskriminieren.“ Die Frage, wer genau mit dem Begriff „Mutter“ diskriminiert werde, hat die Tagesschau laut Bild nicht beantwortet. Twitter–User sinnieren derweil darüber, dass es sich womöglich um einen Aprilscherz handeln könnte. Allerdings datiert der Tagesschau–Beitrag auf deren Website auf den 31. März um 16:23 Uhr. 

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Die Tagesschau ersetzt "Mutter" durch "entbindende Person". Sie will dadurch niemanden diskriminieren will.
Die Tagesschau ersetzt "Mutter" durch "entbindende Person". Sie will dadurch niemanden diskriminieren will. (Foto: NK-Screenshot)

Der Gesetzesentwurf von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) sieht jedenfalls vor, dass abhängig Beschäftigte Anspruch auf die bezahlte Freistellung von zehn Arbeitstagen hätten. Eine Sprecherin des Familienministeriums bestätigte den Tagesschau–Beitrag wiederum am Samstag auf DPA–Anfrage. Der Entwurf befinde sich in der Ressortabstimmung. 

Freistellung auch für Alleinerziehende

Wenn ein Kind auf die Welt kommt, soll der Partner oder die Partnerin der Frau zwei Wochen bezahlt freinehmen können. In den allermeisten Fällen betrifft diese Freistellung die Väter. Wer sich bislang nach der Geburt ausklinken will, muss dafür Urlaub oder Elternzeit nehmen. Mütter werden durch die gesetzlichen Regeln des Mutterschutzes nach einer Geburt ohnehin für einen gewissen Zeitraum bezahlt freigestellt. SPD, Grüne und FDP hatten das Vorhaben einer vergüteten Freistellung von zwei Wochen für Partner und Partnerinnen in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.

Anfang des Jahres hatte Paus gesagt, dass die Bundesregierung mit der Freistellung den Wunsch von Eltern nach partnerschaftlicher Aufgabenteilung unterstützen wolle. Laut des ARD–Berichts soll die Freistellung aber auch für Alleinerziehende gelten. Diese können demnach statt des zweiten Elternteils eine andere Person aus ihrem Umfeld benennen. Die Kosten für die Freistellung sollen nicht über die Arbeitgeber, sondern über ein Umlageverfahren finanziert werden, wie die ARD unter Verweis auf den ihr vorliegenden Gesetzentwurf weiter berichtete.