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Pflegedienst

Frau fühlt sich nach Vertragskündigung unter Druck gesetzt

Löcknitz / Lesedauer: 3 min

Seniorenbetreuung beim altersgerechten Wohnen. Manche Bewohner brauchen diese zusätzliche Hilfe, andere nicht. Eine Frau hat jetzt den Servicevertrag gekündigt, weil sie die zusätzliche Seniorenbetreuung nicht braucht - und fühlt sich nun unter Druck gesetzt.
Veröffentlicht:20.12.2013, 09:54

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Müssen die Bewohner in dem Komplex für das altersgerechte Wohnen Am Wasserturm 13 in Löcknitz neben dem Mietvertrag einen Pflegeservice-Vertrag abschließen? Und kann so ein Vertrag nicht vorzeitig gekündigt werden? Thomas Kleinfeld aus Röbel hegt da erhebliche Zweifel. Seine Mutter ist betroffen: Sie hat den Vertrag gekündigt.

Aus der Sicht des Röbelers wird seine Mutter seit der Vertragskündigung aber unter Druck gesetzt. „Wir lassen uns das nicht gefallen, wir prüfen alles rechtlich ab“, sagt er. Zu diesem Entschluss kam der Röbeler, als er jüngst im Nordkurier die Empfehlung einer Greifswalderin las, die sich auf seine Mutter bezog: „Frau K., ziehen Sie doch bitte aus“, las er dort. „Frau K., Frau Kleinfeld, ist meine Mutter. Und sie wohnt nicht in einer Einrichtung für das betreute Wohnen, sondern in einem altersgerechten Haus. Ich weiß nicht, ob die Löcknitzer und auch Frau Annelie Widner aus Greifswald, die das fordert, zwischen beiden Wohnformen unterscheiden kann“, sagte der Röbeler. „Wer sich für das betreute Wohnen entscheidet, der weiß, dass er sich sofort auf Hilfskräfte stützen kann. Altersgerechtes Wohnen bedeutet aber, dass man beispielsweise eine Wohnung stufenlos erreicht und die Wege in der Wohnung kurz sind.“ Ist es Absicht, eine Rentnerin in dieser Frage zu verunsichern, fragt sich Thomas Kleinfeld. „Bei manchem mag das funktionieren, bei uns nicht. Wir haben den Fall einem Rechtsanwalt übergeben, damit er die Sache juristisch ausstreitet.“

Als vor einem Jahr sein damals noch lebender Vater und seine Mutter nach Löcknitz zogen, waren alle Voraussetzungen für eine altersgerechte Wohnung vorhanden. Ausgehend vom Mietvertrag mit der Löcknitzer Wohnungsbaugenossenschaft e.G. gab und gibt es keine Verpflichtung, einen Pflegevertrag abzuschließen. „Wir haben das damals aber getan, weil bei meinem Vater der Bedarf bestand. Er ist inzwischen verstorben. Meine Mutter braucht diesen kostenpflichtigen Service nicht, deshalb unsere Kündigung. Ich bin davon überzeugt, dass ein solcher Vertrag eine zusätzliche Entscheidung jedes einzelnen Mieters ist“, sagt der Röbeler. „Auch wenn der Pflegedienst in der Wohnanlage seine Büros hat, aus meiner Sicht ist kein Mieter verpflichtet, diesen Dienst zu nehmen.“ Zumal Kleinfeld Kenntnis hat, dass es Mieter gibt, die dort ohne Servicevertrag wohnen. „Das muss doch auch für meine Mutter möglich sein“, meint er.