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Wahlkampf-Zoff

Gericht lässt Pasewalks Bürgermeister auflaufen

Pasewalk / Lesedauer: 2 min

Günter Buse freut sich. Denn der Pasewalker Stadtvertreter wurde nicht zur Kostenübernahme verurteilt, weil er Wahlkampf gegen Bürgermeister Rainer Dambach betrieb.
Veröffentlicht:08.10.2013, 07:41

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Papier ist geduldig, Menschen sind es nicht. Als 2010 der Pasewalker Günter Buse und weitere vier Gegner von Bürgermeister Rainer Dambach einen Wahlaufruf veröffentlichten und darin beschrieben, warum sie Dambach nicht wieder wählen, rechneten sie mit den Folgen nicht: Nach der Wahl Dambachs flatterte unter anderem Günter Buse eine Unterlassungserklärung ins Haus, verbunden mit der Aufforderung,  mehrere hundert Euro zu bezahlen. In der Wahlwerbung hatten die fünf Pasewalker Ereignisse - oft in der Presse dargestellt -  rund um den Bürgermeister aufgegriffen, die dieser später entweder bestritt oder als überholt angab. Darunter befand sich eine -später strittige - Äußerung Dambachs, Pasewalks Linke seinen Wendehälse. Aber gerade von den Linken wollte Dambach an jenem 25. April 2010 gewählt werden.

Nach seinem Sieg schickte der Bürgermeister seinen Rechtsanwalt in die Spur, damit dieser die Dambach-Gegner abmahnt. Günter Buse blieb hartnäckig, unterlag jedoch im ersten Verfahren im März 2013 vor dem Amtsgericht  Tempelhof-Kreuzberg. Im zweiten Verfahren wurde dieses Urteil überprüft und die Klage Dambachs abgewiesen. In der Begründung heißt es, ein Einzelner darf Presseberichte guten Glaubens aufgreifen und daraus verallgemeinernde Schlussfolgerungen ziehen. Erst wenn die Berichterstattung erkennbar überholt oder widerrufen ist, darf man das nicht mehr.