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Behörde greift ein

Graffito soll verschwinden

Strasburg / Lesedauer: 2 min

Jugendliche sollten sich künstlerisch austoben und ein Werk schaffen, das mit ihrer Stadt Strasburg zusammenhängt. Dann kam der Denkmalschutz.
Veröffentlicht:08.04.2019, 15:30

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Seit vergangenem Herbst beschäftigt ein lilafarbenes Graffito die Stadt Strasburg, den Landkreis Vorpommern-Greifswald und noch einige mehr. Auf der Wand eines Wirtschaftsgebäudes ist der Schriftzug „Strasburg” zu sehen. So weit, so hübsch oder hässlich – je nach künstlerischer Auffassung.

Andrea Reincke, Besitzerin des Gebäudes und Stadtpräsidentin Strasburgs, wollte jugendlichen Künstlern erlauben, auf einer Fläche ein modernes Wandbild aufzubringen, das mit Strasburg im Zusammenhang steht. Dass dieses Gebäude aber unter Denkmalschutz steht und entsprechend nicht ohne Weiteres verändert werden darf, wusste Reincke nach eigenen Angaben nicht. Der Landkreis forderte sie auf, das Wandbild entfernen zu lassen. Das ist bis heute nicht passiert.

Graffito wird zum Behördenspielball

„Es ist richtig, dass das Wohnhaus Wallstraße 22 in Strasburg mit seinem Wirtschaftsgebäude in der Denkmalliste des Landkreises Vorpommern-Greifswald eingetragen ist”, sagt Kreissprecher Achim Froitzheim. Das Wirtschaftsgebäude sei teilweise verputzt und auf dieser Fläche das Graffiti angebracht worden. Die Untere Denkmalschutzbehörde habe die Eigentümerin zur Entfernung des Graffitis aufgefordert.

„In welcher Form es entfernt werden soll, also ob die Ziegelsichtigkeit der Mauer wiederhergestellt werden muss, hängt vom Denkmalwert des Wirtschaftsgebäudes ab”, erklärt Kreissprecher Froitzheim.

Da das Gebäude seit seiner Bauzeit durch wiederholte Öffnung und Schließung von Mauerdurchbrüchen an verschiedenen Stellen verändert wurde, könne man über den Denkmalwert nachdenken. Andrea Reincke als Eigentümerin habe einen Antrag auf Prüfung des Denkmalwerts gestellt, für den aber das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege zuständig ist. „Der Antrag wurde dorthin weitergeleitet. Nach Eingang der Stellungnahme wird dann entschieden, wie weiter verfahren werden soll”, so der Kreissprecher.