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Hickhack um die Fahrt zum Schultest

Pasewalk / Lesedauer: 4 min

Seit über zwei Jahren kämpft eine 46-Jährige um die Begleichung einer Fahrt zur Sehbehindertenschule. Da die frühere Schichtleiterin seit Jahren arbeitslos ist, kann sie das Geld nicht aus eigener Kraft aufbringen.
Veröffentlicht:18.12.2014, 18:10

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Wenn Michaela H. (Name von der Redaktion geändert) das Auto des Taxiunternehmers Werner V. anrollen sieht, weicht sie schnell in eine Nebenstraße aus oder schaut einfach weg. Zu unangenehm ist ihr die Begegnung. Denn seit über zwei Jahren schon steht sie in seiner Schuld. Alle ihre Bemühungen, das Problem zu klären, blieben bislang erfolglos.

Das Ganze begann im April 2012. An jenem Tag musste sich ihre neunjährige Tochter Marie einer Voruntersuchung in der 220 Kilometer entfernten Sehbehindertenschule unterziehen. Marie ist seit ihrer Geburt hochgradig sehbehindert. In jener Schule hat sie die Chance, gefördert zu werden. Die behandelnde Ärztin stellte eine Verordnung für eine Krankenbeförderung aus und bekräftigte nachdrücklich, dass es sich um eine Voruntersuchung und keine Schuluntersuchung handele.

Rechnung in Höhe von 500,50 Euro

Der Taxifahrer habe extra noch einmal bei der zuständigen Krankenkasse nachgefragt und „grünes Licht“ für die Fahrt bekommen, weiß Michaela H. Als sie jedoch die Rechnung von 500,50 Euro für die Kostenübernahme bei der Krankenkasse einreichte, erhielt sie eine Absage. Begründung: „Die Fahrt zur Untersuchung für die Sehbehindertenschule ist keine Leistung der Krankenkasse.“ Die Kasse übernehme nur Leistungen zur medizinischen Versorgung.

„Aber den Test haben ja keine Pädagogen gemacht, es war ein medizinischer Test“, erklärt die 46-jährige Frau. Außerdem hat ihre Tochter einen Schwerbehindertenausweis mit dem speziellen Vermerk für ihre Hilfsbedürftigkeit. Dennoch wandte sich Michaela H. ans Schulamt. Auch von dort erhielt sie eine Ablehnung. Das Schulamt sei niemals Auslöser von Aufträgen dieser Art, hieß es. Michaela H. ließ nicht locker. Sie fragte im Bereich der Schülerbeförderung des Landkreises nach. Doch auch dort zog man sich aus der Verantwortung. Zwar übernehme man die notwendigen Fahrten zu den Sonderschulen, wenn das Kind „mit den entsprechenden Voraussetzungen in die Schule aufgenommen wird“. Aber alles vor der Aufnahme in diese Schule sei nicht Auftrag der Schülerbeförderung. Im Sozialamt des Landkreises indes fühlte man sich zwar zuständig. Aber: Wenn der Antrag erst so spät gestellt werde, sei „eine Übernahme der Kosten ausgeschlossen“. Die sonst so couragierte Michaela H. ist verzweifelt. Und Werner V. kann es sich als Kleinunternehmer nicht leisten, auf so viel Geld zu verzichten. So wandte sich der 65-Jährige selbst an die Krankenkasse – und erhielt erneut eine Ablehnung. Letztlich beantragte er in diesem Jahr sogar Hilfe bei der Industrie- und Handelskammer. Doch ebenfalls ohne Erfolg.

Nach Geburt der Kinder keinen neuen Job gefunden

Aus eigener Tasche kann Michaela H. die 500 Euro nicht bezahlen. Seit neun Jahren lebt sie mit ihren fünf Kindern allein. Nach 16 gemeinsamen Jahren zerbrach ihre Beziehung. „Ich schaff das auch allein. Wir kommen ansonsten gut zurecht“, sagt die lebenstüchtige Frau. Seit sieben Jahren ist sie arbeitslos. Nach der Geburt ihrer Kinder hätte die Facharbeiterin für Milchproduktion, die auch als Schichtleiterin in ihrem Betrieb tätig war, ab 2007 wieder arbeiten gehen können. Doch trotz vieler Bemühungen fand sie bis heute keinen Job. So lebt sie jetzt von Arbeitslosengeld II und dem Kindergeld. Obwohl sie sich das Geld gut einteilen kann, Billigangebote nutzt und auch durch die Früchte aus ihrem Garten und die Eier der Hühner, die sie hält, die Haushaltskasse entlastet, überfordern die 500 Euro für die Taxifahrt einfach ihre Möglichkeiten. Die Schulden belasten die 46-jährige Frau sehr. „Ich würde sehr gern arbeiten. Da ich aber kein Auto habe, sind die Chancen noch begrenzter“, weiß Michaela H.

Marie indes fühlt sich wohl in der Sehbehindertenschule. „Sie hat so viele Fortschritte gemacht“, freut sich Michaela H. Die kleine Tochter lebt jetzt in der Woche in der Sehbehindertenschule, kommt aber am Wochenende und in den Ferien immer nach Hause. Die Fahrten dafür übernimmt ein Fahrdienst. Diese Kosten trägt das Jugendamt.