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Schlappe für die Deutschländer-Firma

Jetzt geht der Kampf ums Geld erst richtig los

Krugsdorf / Lesedauer: 2 min

Nach der zweiten bitteren Niederlage der Deutschländer Hotel und Golf Ressort Schloss Krugsdorf GmbH vor dem Landgericht Neubrandenburg kommt auf Geschäftsführer Detlef Deutschländer neues Ungemach zu.
Veröffentlicht:01.05.2014, 12:13

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Sind es zusammen rund 350 000 Euro, die Geschäftsführer Detlef Deutschländer an die holländische Familie Fernhout zahlen muss, oder gar 400 000 Euro? Die eine Seite bringt diese Summe ins Spiel, die andere Seite bestreitet das auf Nachfrage. Fest steht: es geht um richtig viel Geld, das den holländischen Klägern laut der im März und im April gefällten Urteile zusteht. Geflossen ist bis Mitte der Woche allerdings kein Cent in Richtung der Holländer. Deren Rechtsanwalt Ulrich Staubach will vor diesem Hintergrund in den kommenden Tagen richtig Druck aufbauen: „Wir werden jetzt zum Mittel der Sicherungsvollstreckung greifen. Das ist auch dann möglich, wenn ein Urteil, wie in unserem Fall, noch nicht rechtskräftig ist“, kündigte er an.

Der zweite Schritt wiegt noch schwerer: Der Sicherungsvollstreckung soll ein Insolvenzantrag gegen die Deutschländer-Firma folgen, kündigte er an. Denn Geschäftsführer Detlef Deutschländer habe die Möglichkeit, beide Verfahren über Jahre in die Länge zu ziehen und in diesem Zeitraum weiterhin wirtschaftlichen Vorteil aus dem Komplex zu ziehen, ohne auch nur einen Cent herüber zu reichen. Ab schriftlichem Eingang der Urteile hat er vier Wochen Zeit, um in Berufung vor dem Oberlandesgericht zu gehen. Richter Steffen Seligmüller machte auf diese Möglichkeit aufmerksam. Und er fügte zwei Fakten hinzu: Termine am Oberlandesgericht dauern Jahre. Er habe Kenntnis, dass Verfahren, die vor etwa fünf Jahren eingereicht wurden, erst jetzt verhandelt werden. Und zweitens: Verhandlungen dort sind richtig teuer. Aus dem Deutschländer-Clan verlautete bereits wenige Tage nach dem ersten verlorenen Prozess, dass die Gesellschaft prüft, in ein Berufungsverfahren zu gehen.

Was bedeutet nun eine Sicherungsvollstreckung für Deutschländer? Das „bewegliche Vermögen“ des Schuldners wird gepfändet. Die Gläubiger-Familie darf allerdings die gepfändeten Gegenstände oder Grundstücke erst nach  Rechtskraft der Urteile verwerten. Und die Rechtskraft der Urteile hängt davon ab, ob die Deutschländer Hotel und Golf Ressort Schloss Krugsdorf GmbH und ihr Geschäftsführer in die zweite Instanz gehen oder nicht. Angesichts des möglichen Szenarios wiederholte Richter Steffen Seligmüller mehrmals eine Empfehlung an beide Seiten: Setzen Sie sich zusammen und reden Sie miteinander!