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Aus dem Amtsgericht

Mit einem Fingerschnippen ist die Drogenfahrt nicht aus der Welt

Pasewalk / Lesedauer: 2 min

Die nachgewiesenen Überreste seines Drogenkonsums am Wochenende werden einem jungen Autofahrer noch Tage später zum Verhängnis.
Veröffentlicht:22.02.2019, 12:32

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Ein echt knalliges Fingerschnippen hat dieser Anwalt drauf. Damit demonstrierte er, wie seiner Meinung nach die Polizei die Gesetze einfach mal außer Kraft setzte, als sie eine Blutuntersuchung für seinen Mandanten anordnete. Mit einem Fingerschnippen. Amtsrichter Gerald Fleckenstein hielt mit ruhigen Erklärungen der aktuellen Gesetzeslage dagegen. 2017 wurde der richterliche Vorbehalt zur Entnahme von Blutproben abgeschafft. Mit dem „Gesetz zur effektiven und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ vom 23. August 2017 kann die Entnahme einer Blutprobe auch durch Polizeibeamte angeordnet werden.

Der junge Mann erschien gar nicht erst vor Gericht

Der junge Mann, Jahrgang 1985, um dessen angebliche Drogenfahrt es bei dieser Verhandlung vor dem Amtsgericht in Pasewalk ging, hielt sich nicht nur aus dieser Debatte, sondern gleich aus der gesamten Verhandlung raus. Mit Nachdruck ließ er sich vom persönlichen Erscheinen zur Hauptverhandlung entbinden. Dabei ging es für ihn immerhin um 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Im November 2017 hatte die Polizei ihn bei einer Autofahrt durch Pasewalk kontrolliert. Die Beamten vermuteten ursprünglich nur einen Zigarettenschmuggel, berichtete ein Polizist im Zeugenstand. Worauf sich ihre Vermutungen gründeten, wollte der Verteidiger wissen. Das unbekannte Auto, das fremde Kennzeichen, die Gesichter der Insassen – die Auskünfte des Zeugen amüsierten nicht nur den Verteidiger. Aber der Erfolg gab den erfahrenen Polizisten auch in diesem Fall recht: Bei der Halterabfrage stellte sich heraus, dass der junge Mann schon mit Betäubungsmitteln erwischt worden war. Die Beamten baten um einen freiwilligen Test, und der Autofahrer stimmte zu, berichtete der Polizeibeamte. Ihm seien die geröteten Bindehäute der Augen, die Pupillenreaktionen und ein Lidflattern aufgefallen. Das legte den Verdacht nahe, dass der Mann Drogen genommen hat. Gegen einen Urintest hatte der Fahrer nichts einzuwenden. Weil dieser Test positiv ausfiel, ordnete der Polizist einen Bluttest an. Zu Recht. Das Fingerschnippen des Verteidigers konnte daran nichts ändern.

Die Liste der Eintragungen ist lang

Die Testergebnisse belegten, dass der junge Autofahrer zeitnah Cannabis, Haschisch und Kokain konsumiert haben muss. Hinzu kommt eine lange Liste von Voreintragungen ins Fahreignungsregister (früher: Bundeszentralregister), da ging es immer um Bußgelder über 100 und 200 Euro, und es hagelte Punkte. Solche Fakten lassen sich nicht wegschnippen. Das war auch dem Verteidiger klar. Er zog deshalb den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurück. Damit ist der Bescheid wirksam.