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Hausfriedensbruch

NPD-Politiker aus Vorpommern stehen vor Gericht

Pasewalk / Lesedauer: 2 min

Im April 2016 wurde die Integration von Flüchtlingen heiß diskutiert. In Löcknitz stürmten Rechtsextreme eine Info-Veranstaltung für polnische Einwohner. Nun droht das juristische Nachspiel.
Veröffentlicht:16.02.2018, 10:29
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Vor dem Amtsgericht Pasewalk müssen sich vom 21. Februar an zwei NPD-Kommunalpolitiker verantworten. Den 49 und 53 Jahre alten Männern wirft die Staatsanwaltschaft Hausfriedensbruch in Löcknitz vor, wie ein Gerichtssprecher am Freitag erklärte. Sie wollten mit anderen Rechtsextremen im April 2016 im Gemeindezentrum eine Info-Veranstaltung für polnische Einwohner in Löcknitz verhindern. Thema der Veranstaltung war die Integration von Flüchtlingen in Deutschland.

Der 49-Jährige, der auch im Kreistag sitzt, habe sich trotz Hausverbots des Veranstalters vor die etwa 20 Teilnehmer gestellt und sie mit rechtsradikalen und antipolnischen Parolen beleidigt, hieß es von der Regionalen Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie (RAA). Der Abend gehörte zu einem Demokratieprojekt, das das Zusammenleben polnischer und deutscher Einwohner in der deutsch-polnischen Grenzregion Löcknitz/Gartz/Oder fördern soll und von der RAA-MV organisiert wird.

Polizei musste Rechtsextreme entfernen

Die Polizei kam zu dem Vorfall mit neun Streifenwagen und beendete die Störung, indem sie die Rechtsextremen aus dem Bürgerhaus brachte. Der Staatsschutz hatte damals auch wegen Verdachts der Volksverhetzung und Nötigung ermittelt. Ob es Anhaltspunkte dafür gibt, soll im Prozess ebenfalls geprüft werden.

Der Löcknitzer Bürgermeister Detlef Ebert (CDU) bedauerte den Vorfall und entschuldigte sich bei den Teilnehmern des Abends. Löcknitz liegt unweit der polnischen Großstadt Stettin (Szczecin) und hat rund 3200 Einwohner, darunter zehn Prozent polnische Bürger.

Das aggressive Auftreten der Gruppe um den NPD-Mann habe im Vergleich zu anderen Störversuchen „eine andere Qualität gehabt”, hatte der Landesgeschäftsführer der RAA, Christian Utpatel, erklärt.

Für das Verfahren sind vier Zeugen geladen, darunter der Leiter des Abends. Auf Hausfriedensbruch steht Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.