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Wasser- und Bodenverband

Pasewalk kassiert „Hochwassergeld”

Pasewalk / Lesedauer: 2 min

Pasewalk will auch künftig die Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes Mittlere Uecker-Randow auf die städtischen Grundstückseigentümer umlegen. Die Stadtvertreter sollen Ende Februar das „Hochwassergeld“ in einer neuen Satzung beschließen.
Veröffentlicht:13.02.2020, 07:45

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Hochwasser in der Niederung? Das gab es bereits im Gemeindegebiet von Pasewalk, wenn ein schneereicher Winter zu Ende ging oder angesichts einer langen Regenperiode die Gräben und Läufe überschwappten. Die zwei extrem trockenen Jahre der Vergangenheit sind da kein Maßstab.

Um Schäden von den Grundstückseigentümern fernzuhalten, ist Pasewalk seit den 1990er-Jahren Mitglied im Wasser- und Bodenverband „Mittlere Uecker-Randow“. Der Verband, rund 75000 Hektar groß, davon 5500 Hektar Stadtgebiet, unterhält die Gewässer zweiter Ordnung, damit das Wasser schadlos abfließen kann. Und das kostet. Um diese Kosten wird es in der Sitzung der Stadtvertreter am 27. Februar gehen.

Auf Pasewalk kommen in diesem Jahr nach einer vorab angefertigten Kalkulation rund 66 900 Euro Verbandsgebühren zu, informierte in einem der Ausschüsse Kerstin Müller, Sachbearbeiterin im Bereich Liegenschaften des Bauamtes. Die Kommune stünde jährlich vor der Frage, ob sie als Mitglied des Gewässerunterhaltungsverbandes die vom Verband auferlegten Beiträge selbst begleicht oder an die Grundstückseigentümer weiterreicht. Pasewalk favorisiert Letzteres, weil der Haushalt angespannt ist und die Stadt auf mögliche Einnahmen nicht verzichten kann. Auf den Bürger kommen damit nicht allein die Gebühren zu, sondern auch die Verwaltungskosten, erläuterte Kerstin Müller. Hier geht es um rund 6300 Euro, sodass die Umlage für Pasewalks Eigentümer insgesamt 73 200 Euro beträgt.

Kosten vom Versiegelungsgrad abhängig

Nach Vorstellungen der Verwaltung soll diese Gebühr auf die Eigentümer je nach Nutzungs- und Versiegelungsgrad der Grundstücke umgelegt werden. Im Vergleich zur Satzung aus dem Jahre 2000 wird es künftig nicht nur zwei Berechnungseinheiten, sondern vier geben. Nach der alten Satzung wurde nur zwischen bebauten Grundstücken (12,25 Euro je angefangene 0,5 Hektar) und unbebauten Grundstücken (2,45 Euro je 0,5 Hektar) unterschieden.

Die neue Satzung nennt vier Gruppen: Gebäude und Freiflächen einschließlich der Bauplätze (27,49 Euro je Hektar), Verkehrsflächen (20,62 Euro je Hektar), landwirtschaftliche Nutzflächen (13,75 Euro je Hektar) und Wald- und Wasserflächen (6,87 Euro je Hektar). Gebührenpflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld Eigentümer, Erbbauberechtiger oder sonstiger Nutzungsberechtigter der Fläche ist. Sollten die Stadtvertreter der Vorlage zustimmen, gilt sie bereits für das Gebührenjahr 2020.

Auch wenn manch einer angesichts der vergangenen trockenen Sommer an der Sinnhaftigkeit derartiger Gebühren zweifelt: Wenn das Grabensystem nicht funktioniert, dann kann Hochwasser in der Niederung künftig auch zu den ungewünschten Extremen gehören.