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Geldstrafe für Hitlergruß

Pasewalker Polizist wird freigesprochen

Pasewalk / Lesedauer: 3 min

Das Urteil im Prozess gegen zwei Bundespolizisten am Amtsgericht Rosenheim ist gefallen. Sie waren wegen „Hitler-Gruß” und rassistischer Äußerungen in einem Restaurant angeklagt.
Veröffentlicht:13.07.2020, 20:42

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Zu Beginn des dritten Verhandlungstages wurde zunächst der letzte Zeuge gehört, ein Polizeibeamter im oberbayrischen Rosenheim. Er wurde am Tatabend zum Restaurant in der Innenstadt gerufen. Seine Kollegen hätten ihn benachrichtigt, als klar war, dass es sich bei den Beschuldigten um Bundespolizisten handle.

Rechtsextreme Parolen im Restaurant

Dem Polizeibeamten zufolge konnten die beiden Angeklagten trotz ihrer starken Alkoholisierung dem Gespräch mit ihm folgen. „Sie haben sich Sorgen gemacht, welche Auswirkungen das Ganze auf ihre berufliche Laufbahn hat“, berichtete der Zeuge. Insgesamt habe er aber das Gefühl gehabt, dass an dem Stammtisch irgendetwas nicht in Ordnung gewesen sei. Der Verteidiger des beschuldigten Rosenheimers, Frank Eckstein aus München, beantragte bei Gericht anschließend, ein rechtsmedizinisches Gutachten über seinen Mandanten anfertigen zu lassen. Mit diesem wolle er beweisen, dass sein Mandant aufgrund seiner Alkoholisierung zur Tatzeit schuldunfähig war. Ein Antrag, den das Gericht ablehnte.

In seinem Plädoyer sah Staatsanwalt Dr. Rainer Vietze den Tatvorwurf, wie in der Anklageschrift vorgetragen, bestätigt. Parolen wie „Heil Hitler“ oder „Sieg Heil“ seien gefallen. Beides sei verboten und strafbar. Die Aussagen des Hauptzeugen halte er dahin gehend für glaubhaft. Außerdem stütze ein weiterer Zeuge die Angaben des Mannes, der am Tatabend die Polizei gerufen hatte. Er forderte für den Angeklagten aus Rosenheim eine Strafe von 10.500 Euro, für den Bundespolizisten aus Pasewalk eine Strafe von 7200 Euro.

Beide Verteidiger forderten hingegen das Gericht auf, ihre Mandanten freizusprechen. Eckstein hielt den Hauptzeugen für „maßgeblich unglaubwürdig“. Er fragte: „Sie wollen ernsthaft eine Verurteilung meines Mandanten auf diesen Zeugen stützen? Das kann nicht sein.“

Nazi-Parolen: 6300 Euro Geldstrafe für den Polizisten

Rechtsanwalt Matthias Jox aus Pasewalk, Rechtsbeistand des 47-jährigen Angeklagten, pflichtete ihm bei. Man müsse Menschen im Gesamtzusammenhang sehen, betonte er und wandte sich damit an den Staatsanwalt. In diesem Hinblick sei der Hauptzeuge eben unglaubwürdig. Jox‘ Mandant beteuerte vor der Urteilsverkündung, dass er „noch nie in seinem Leben solche Dinge“ gesagt habe. Richterin Simone Luger verurteilte den Bundespolizisten aus Rosenheim letztlich zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 6300 Euro. Sie zeigte sich überzeugt davon, dass der 46-Jährige mindestens einmal „Sieg Heil“ oder „Heil Hitler“ gesagt und den Hitlergruß gezeigt hatte.

Der Angeklagte aus Pasewalk hingegen wurde freigesprochen. Ihm könne man die Vorwürfe nicht mit Sicherheit nachweisen, sagte Luger. „Ich bin trotzdem nicht von Ihrer Unschuld überzeugt“, stellte sie klar. Er habe nachweislich die Ausdrücke „Bimbo“ und „Scheiß Neger“ benutzt, was Luger als „inakzeptabel“ bewertete.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob Staatsanwaltschaft oder Verteidiger Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, dazu gibt es noch keine Angaben.