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Belarus-Route

Schleuser in Pasewalk zu Gefängnisstrafe verurteilt

Pasewalk / Lesedauer: 2 min

Den 63 Flüchtlingen, darunter Kinder und Babys, standen auf der Fahrt nach Vorpommern nur 0,13 Quadratmeter Platz im Laderaum ohne Belüftung und zur Verfügung.
Veröffentlicht:14.04.2022, 15:11
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Weil er mehr als 60 Menschen in Transportern über die Belarus-Route nach Deutschland geschleust hat, muss ein 34-jähriger Angeklagter in Haft. Das Amtsgericht Pasewalk (Vorpommern-Greifswald) hat den Geständigen am Donnerstag zu drei Jahre und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. „Die Gefährlichkeit des Ganzen war Ihnen bekannt”, sagte Richter Gerald Fleckenstein in der Urteilsbegründung.

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Der Mann wurde des gewerbsmäßigen Einschleusens von insgesamt 63 Menschen schuldig gesprochen. Er hatte gestanden, im Oktober 2021 einmal 31 und dann 32 Flüchtlinge auf Fahrten quer durch Polen nach Vorpommern geschleust zu haben. Jedem Migranten, unter denen etwa ein Drittel Kinder und auch ein Baby waren, stand nur 0,13 Quadratmeter Platz in einem Laderaum ohne echte Belüftung und Sicherung zur Verfügung. Der Richter nannte dies eine „unmenschliche, erniedrigende und lebensgefährdende Behandlung”. Eine dritte Fahrt war bereits geplant.

Die Bundespolizei stellte die meisten Migranten unweit der Bundesstraße 104 bei Blankensee und am 23. Oktober auch den Verurteilten. Als Grund für die Fahrten gab der Taxifahrer aus dem polnischen Stettin (Szczecin) Geldprobleme an. Seine Frau und er hätten etwa 11 000 Euro Schulden. Pro Schleuserfahrt sollte er 5000 Zloty, umgerechnet etwa 1100 Euro, erhalten. Seinen Monatslohn gab er mit etwa 700 Euro an.

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Von der polnisch-weißrussischen Grenze sind es etwa 1000 Kilometer durch Polen bis Vorpommern. Die Migranten kamen vor allem aus dem Irak und waren per Flugzeug nach Belarus gebracht worden. Nach Angaben der Bundespolizei sind inzwischen noch etwa die Hälfte dieser 63 Migranten in Asylverfahren, die andere Hälfte sei untergetaucht, wie ein Sprecher erklärte. Die Fahndung nach den Hintermännern, die den Verurteilten per GPS-System und Handy gelotst hatten, dauere noch an.

Mit dem Urteil blieb das Amtsgericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die dreieinhalb Jahre Haft verlangt hatte. Die Verteidigung hatte wegen der bereits sechsmonatigen U-Haft eine Bewährungsstrafe gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.