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Sexueller Missbrauch von Kindern

Strasburger steht am Freitag vor Gericht

Strasburg / Lesedauer: 3 min

Der Fall hatte im Januar Strasburg erschüttert und auch darüber hinaus für Schlagzeilen gesorgt. Ein Mittdreißiger soll mehrere Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 14 Jahren sexuell missbraucht haben. Jetzt steht er vor Gericht.
Veröffentlicht:13.06.2019, 16:22

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Am Ende ging es doch schneller als vermutet. Noch Ende Februar konnte Oberstaatsanwältin Beatrix Heuer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg, nicht sagen, wann die Ermittlungen gegen den Strasburger Stefan E.* (Name bekannt, hier von der Redaktion geändert) abgeschlossen sein werden, ob und womöglich wann Anklage erhoben wird. Dies ist mittlerweile geschehen. Die Staatsanwaltschaft habe Ende April gegen den 1984 geborenen Mann Anklage erhoben, wie Richter Gerald Fleckenstein, Sprecher des Amtsgerichtes Pasewalk, sagte. Am Freitag habe der erste Hauptverhandlungstag stattgefunden. Verhandelt wird Fleckenstein zufolge vor dem Jugendschöffengericht des Pasewalker Gerichts.

Stefan E. werden den Angaben zufolge jeweils zwei Straftaten, sexueller Missbrauch von Kindern in Verbindung mit dem Tatvorwurf der sexuellen sowie schweren sexuellen Nötigung, vorgeworfen. Der Mittdreißiger sitze seit seiner Verhaftung Ende Januar in Strasburg in Untersuchungshaft, bestätigt Richter Fleckenstein.

Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht

Nach seinen Angaben findet an diesem Freitag in Pasewalk ab 8.30 Uhr der zweite Hauptverhandlungstag vor dem Jugendschöffengericht statt. Diese Gerichte können auch zuständig sein, wenn Straftaten durch Erwachsene Kinder, Jugendliche oder den Jugendschutz betreffen. Jugendschöffengerichte tagen in nicht öffentlicher Sitzung, wenn die Angeklagten Jugendliche sind. Handelt es sich bei dem Angeklagten um einen Erwachsenen, kann die Öffentlichkeit wegen des Jugendschutzcharakters ausgeschlossen werden. Es sei daher zu vermuten, dass der Hauptverhandlungstag am Freitag nicht öffentlich sei, so Richter Fleckenstein.

Nach seinen Worten kann sexueller Missbrauch laut Gesetz mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren, schwere sexuelle Nötigung mit einer Strafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren geahndet werden.

Es soll Kindern Pornos gezeigt haben

Nach seiner Verhaftung wurde Stefan E. vorgeworfen, sechs Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 14 Jahren sexuell missbraucht zu haben. Die Vorwürfe hatte der Mann nach damaligen Angaben der Staatsanwaltschaft im Wesentlichen abgestritten. Unter den missbrauchten Kindern soll auch ein Junge sein. Die Initiative, gegen den Mann vorzugehen und die Polizei einzuschalten, ist seinerzeit von den Eltern ausgegangen. Dem damals 34-Jährigen wird unter anderem vorgeworfen, Kindern in seiner Wohnung Aufnahmen mit pornografischem Inhalt gezeigt zu haben. Zu den sexuellen Übergriffen soll es dem Vernehmen nach auch in Wohnungen der Opfer gekommen sein. Nachbarn des Mannes hatten berichtet, dass häufig viele Kinder in dem Haus waren und den Mann besuchten. Der Strasburger wurde aufgrund eines Haftbefehls vom Amtsgericht Pasewalk verhaftet.

Oberstaatsanwältin Heuer hatte damals gegenüber dem Nordkurier geäußert, dass sexueller Missbrauch in vielfältiger Art und Weise ausgeübt werden kann. „Die Palette ist groß“, sagte sie. Die Formen von Missbrauchsfällen würden von sexuellen Handlungen vor dem Kind, Berührungen, dem Zeigen von pornografischen Abbildungen und Filmen bis hin zu Vergewaltigungen reichen. Bei dem Polizeieinsatz in Strasburg sollen seinerzeit mehrere Gegenstände beschlagnahmt worden sein, darunter ein Computer.