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Wegen schlechter Arbeit

Strasburger Wohnungsfirma setzt eigenen Chef vor die Tür

Strasburg / Lesedauer: 2 min

Die gerade gewählte Strasburger Bürgermeisterin muss sich gleich mit heiklen Dingen beschäftigen: Der Chef der städtischen Wohnungsbaugesellschaft wurde freigestellt.
Veröffentlicht:14.01.2019, 18:18

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Die Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft Strasburg (GWG) haben den Geschäftsführer des städtischen Unternehmens, Lutz Zimmermann, bis auf Weiteres vom Dienst freigestellt und ihm Hausverbot erteilt. Die Entscheidung sei nach einer Sitzung beider Gremien am Freitag gefallen, sagte Strasburgs Bürgermeisterin Heike Hammermeister-Friese (CDU) am Montag.

Während der Sitzung habe man auch den GWG-Geschäftsführer angehört. „Die Vorwürfe, die aus der Belegschaft kommen, konnte Herr Zimmermann nicht entkräften“, sagte Heike Hammermeister-Friese und nannte das Vertrauensverhältnis zum GWG-Chef nachhaltig zerstört

Nach bisherigen Erkenntnissen hat der Geschäftsführer Heike Hammermeister-Friese zufolge unwirtschaftliche Entscheidungen getroffen. So seien Wohnungen in Wohnblocks saniert worden, die zu großen Teilen leer stehen. Hohe Kosten für Anwälte seien durch Rechtsstreits mit Mietern entstanden. Unregelmäßigkeiten gebe es zudem bei der Auftragsvergabe durch die Wohnungsbaugesellschaft und bei Abrechnungen.

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Zudem sei der Aufsichtsrat des Unternehmens nicht immer umfassend und gut informiert worden. Dies betreffe beispielsweise den Verkauf eines Grundstücks und Wohnblocks in der Gemeinde Schwarzensee an Stadtpräsidentin Andrea Reincke (CDU) und ihren Mann sowie die gestartete Reaktivierung eines Wohnblocks in der Strasburger Schulstraße. Für letzteren war ursprünglich ein Abriss vorgesehen, was aber Fledermaus-Quartiere verhinderten. Der entkernte Block stand daraufhin mehrere Jahre leer.

Die GWG verwaltet in Strasburg und Ortsteilen rund 1300 eigene Wohnungen sowie etwa 250 Wohneinheiten für andere Eigentümer. Zimmermann ist seit Herbst 2011 Geschäftsführer des städtischen Unternehmens. Sein fünf Jahre laufender Vertrag wurde zuletzt im Jahr 2016 verlängert. Zu den Vorwürfen und der Freistellung wollte sich Lutz Zimmermann nicht äußern.

Freistellung gilt bis auf Widerruf

Bei den Zimmermann vorgeworfenen Punkten handele sich nicht um einen „Racheakt“, Missgunst oder persönliche Befindlichkeiten von Mitarbeitern. Das Unternehmen befinde sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation, die aber nicht unumkehrbar sei, hieß es. Jetzt müssten erst einmal Unterlagen geprüft werden. Dazu werden auch die Kommunalaufsicht und ein Anwalt herangezogen, erklärte die Bürgermeisterin.

Von den Ergebnissen der Prüfung hänge ab, ob das Beschäftigungsverhältnis fortgesetzt werde. Die Freistellung gelte bis auf Widerruf. Für 2019 geplante Projekte des Unternehmens, etwa der Teilrückbau eines Wohnblocks in der Thomas-Müntzer-Straße, würden zunächst zurückgestellt.