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Tödliche Attacke

Verteidigung des Messerstechers will Hafturteil prüfen lassen

Pasewalk / Lesedauer: 1 min

Nach einer tödlichen Messerattacke in Pasewalk wurde ein Mann zu einer Haftstrafe verurteilt. Seine Verteidigung will diese nun verkürzen und geht in Revision.
Veröffentlicht:03.12.2020, 11:52
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Das Urteil gegen einen Mann aus Pasewalk (Vorpommern-Greifswald), der im Mai einen Bekannten erstochen hat, wird wohl durch den Bundesgerichtshof überprüft werden. Wie eine Sprecherin des Landgerichtes Neubrandenburg am Donnerstag sagte, hat die Verteidigung des 31-jährigen Mannes innerhalb der gesetzlichen Wochenfrist Revision gegen das Urteil wegen Totschlags eingelegt. Der 31-Jährige hatte vor Gericht gestanden, einen 42 Jahre alten Bekannten am 20. Mai nach einem Streit mit einer Vielzahl von Messerstichen getötet zu haben.

Er war deshalb am 25. November wegen „Totschlags im minderschweren Fall“ zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht wies ihn zudem in ein psychiatrisches Haftkrankenhaus ein, weil nach Einschätzung eines Gutachters ohne Therapie eine Gefahr von dem einschlägig vorbestraften Mann ausgeht.

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Verteidigung plädierte auf vier Jahre

Die Attacke hatte sich abends vor Zeugen vor einem Plattenbau ereignet, in dem Täter und Opfer wohnten. Der 31-Jährige wurde nach kurzer Flucht gefasst. Mit dem Urteil war die Kammer weitgehend der Staatsanwaltschaft gefolgt, die sieben Jahre Haft verlangt hatte. Der Verteidiger hatte auf vier Jahre Freiheitsstrafe plädiert. Die Einweisung in die Psychiatrie hatten beide Seiten vorgeschlagen.

Az: 22 Ks 16/20