StartseiteRegionalPasewalkVolkstrauertag stören ist strafbar

Stiller Gedenktag

Volkstrauertag stören ist strafbar

Löcknitz / Lesedauer: 2 min

Da es in der Vergangenheit oft zu Zwischenfällen gekommen ist, weist der Landkreis Vorpommern-Greifswald auf die Strafbarkeit einer Störung des Volkstrauertages hin.
Veröffentlicht:12.11.2020, 10:25

Artikel teilen:

In den vergangenen Jahren ist es immer wieder zu Störungen gekommen, die sich gegen das Gedenken am Volkstrauertag richteten. Aus diesem Grund weist die Kreisverwaltung Vorpommern-Greifswald ausdrücklich darauf hin, dass diese Art von Störungen, etwa durch Arbeiten, Lärm, Aufmärsche oder Verklärung der Nazi-Diktatur, unter Strafe stehen.

Besonders in Löcknitz und Anklam waren in den vergangenen Jahren mehrfach Verstöße gegen diese Regelung festgestellt worden. So hatte eine 17-köpfige Gruppe aus der rechten Szene am Volkstrauertag vor einem Jahr auf dem Löcknitzer Friedhof für Unruhe gesorgt. Die Personen, die ausnahmslos schwarz gekleidet waren und 15 schwarze Fahnen mit sich führten, marschierten vom Friedhof in Richtung See, um am Kriegsdenkmal einen Kranz niederzulegen.

Die Pressestelle des Kreises erklärt kurz vor dem Volkstrauertag 2020: „Der Tag dient der Erinnerung an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft und damit an diejenigen Menschen, die unmittelbar durch die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft oder mittelbar durch den von dieser verschuldeten Weltkrieg ihr Leben verloren haben, und der Mahnung vor der Wiederholung solcher oder vergleichbarer Geschehnisse.“

Es ist ein „stiller” Feiertag

Zudem zähle der Volkstrauertag neben Karfreitag und dem Totensonntag zu den „stillen“ Feiertagen. Diese zeichnen sich dadurch aus, als Tag der Trauer begangen zu werden. An diesen Tagen sind zwischen 4 und 24 Uhr öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen untersagt. Dazu zählen auch Umzüge.

Aus diesen Grünen seien sämtliche Handlungen, die dem Sinn dieses stillen Feiertages widersprechen und mit Verweis auf die Zeit des Nationalsozialismus andere einschüchtern wollen, verboten und werden durch die Polizei oder Versammlungsbehörde verfolgt.

Der Kreis appelliert an die Bürger, an diesem besonderen Tag Besonnenheit walten zu lassen, damit der Volkstrauertag mit seiner stillen Trauer und innerer Einkehr nicht als Forum für Darstellung politischer Überzeugungen zweckentfremdet und missbraucht wird.