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Nach Protesten

Windfeld-Investor weist Vorwürfe zurück

Krackow / Lesedauer: 3 min

Die Genehmigung für den Windpark Krackow ist rechtmäßig. Darauf weist der Investor nach den Protesten vor Ort ausdrücklich hin. Die aktuellen Bauarbeiten seien kein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz.
Veröffentlicht:26.10.2020, 05:32

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Nach den Protesten in der Gemeinde Krackow gegen die Bauarbeiten in dem künftigen Windfeld hat jetzt der Investor juwi reagiert. Das Unternehmen weist ausdrücklich auf die gerichtlich bestätigte Rechtmäßigkeit der erteilten Genehmigung hin, informierte juwi-Projektleiter Vincent Lichte. „Die nachträgliche Ansiedlung eines Rotmilan-Brutpaares im Umfeld des Vorhabens stellt dies nicht in Frage. Alle vier geplanten Windräder befinden sich auf Flächen, die im aktuellen fünften Entwurf der Regionalplanung enthalten sind und auch schon in drei der vorangegangenen Entwürfe stets für die Windenergie vorgesehen waren“, erläuterte Vincent Lichte.

Verwaltungsgericht hat alles abgesegnet

Dementsprechend habe juwi seine Planungen vorangetrieben und im April 2016 den Genehmigungsantrag bei der zuständigen immissionsschutzrechtlichen Behörde eingereicht. Nach zweieinhalbjährigen intensiven fachlichen Prüfungen habe das Staatliche Landesamt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mecklenburgische Seenplatte im September 2018 die Genehmigung zum Bau und Betrieb von vier Windenergieanlagen gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz erteilt, da sämtliche Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt waren. Zudem habe juwi das Recht auf Sofortvollzug der Genehmigung erhalten – berechtigterweise, wie das Verwaltungsgericht Greifswald im Februar dieses Jahres feststellte. Vincent Lichte: „Das Gericht bestätigt, dass das StALU vollkommen korrekt gehandelt hat und dass bei Vorliegen sämtlicher Genehmigungsvoraussetzungen von Windenergieanlagen es auch richtig ist, diese zu genehmigen.“

„Juwi hat das Recht, mit dem Bau des Windparks zu beginnen”

Gegen den vom StALU erteilten Sofortvollzug hatte die Gemeinde Krackow ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht geführt. Im Vorfeld von juwi initiierte außergerichtliche Einigungsgespräche hatte die Gemeinde Ende 2018 abgebrochen. Ebenso war ein von langer Hand geplanter Moderationstermin in 2019 unter Beisein eines Vertreters der Landesregierung kurzfristig abgesagt worden. Das Eilverfahren verlor die Gemeinde in erster Instanz. Gegen diesen Beschluss legte die Gemeinde Beschwerde ein. Über dieses Verfahren hat nun das Oberverwaltungsgericht Greifswald zu entscheiden.

„Mit dem Genehmigungsbescheid und dem dazugehörigen Sofortvollzug hat juwi das Recht, mit dem Bau des Windparks zu beginnen. Die erstinstanzliche Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes bekräftigt die Rechtmäßigkeit des Sofortvollzugs und der Genehmigung“, betonte Vincent Lichte.

Windpark soll im Frühjahr in Betrieb gehen

Erste infrastrukturelle Maßnahmen fanden im August statt. Derzeit wird weiter an der Errichtung des Windparks gearbeitet, der im nächsten Frühjahr in Betrieb genommen werden soll. Den in der Nähe des Vorhabengebiets im Frühjahr dieses Jahres entdeckten neuen Rotmilan-Brutplatz will juwi trotz seiner erstmaligen Nutzung durch Rotmilane rund eineinhalb Jahre nach Genehmigungserteilung durch naturschutzfachliche Maßnahmen berücksichtigen. Über deren Art und Umfang sei das Unternehmen bereits seit Entdeckung des Brutpaares im engen Austausch mit dem zuständigen Ministerium im Gespräch.

Den Vorwurf, das Unternehmen verstoße seit Baubeginn gegen das Bundesnaturschutzgesetz oder die Europäische Vogelschutzrichtlinie, weise juwi entschieden zurück.