Die Einfuhr von Luftdruck- und sogenannten Softair-Waffen zum Verschießen kleiner Plastikkugeln aus Polen hat in den vergangenen Wochen stark zugenommen. Das berichten übereinstimmend Beamte der Hauptzollämter Stralsund und Frankfurt/Oder. Zugleich sei auf den Polenmärkten der Region derzeit eine „große Menge“ dieser in Deutschland teilweise verbotenen Sportgeräte im Angebot.
Doch so verlockend die preiswerte Ware auch sein mag: Wer mit einer Luftdruck- oder Softair-Waffe mit einer Mündungsenergie bis zu 7,5 Joule ohne das entsprechende Prüfkennzeichen – der Buchstabe F in einem Trapez – erwischt wird, muss mit einem Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz rechnen, sagt Andreas Behnisch vom Hauptzollamt Frankfurt/Oder. In Deutschland können entsprechend gekennzeichnete Waffen von Personen über 18 Jahren gekauft werden. Für stärkere Geräte ist hierzulande eine Waffenbesitzkarte notwendig – auf dem Polenmarkt sind diese jedoch ohne weiteres erhältlich.
Jugendstrafe für Schießübungen im Wohngebiet
Doch auch mit Waffen unter der 7,5-Joule-Grenze, deren Geschosse auf ein paar Meter problemlos in einen Apfel eindringen, kommt es immer wieder zu Unfällen – speziell wenn die Augen getroffen werden. Erst im Dezember des vergangenen Jahres wurde in Schwedt ein junger Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt, weil er bei Schießübungen in einem Wohngebiet eine Passantin verletzt hatte.
Ein weiteres Trendprodukt auf den Polenmärkten sind derzeit Elektroschocker im Taschenlampen-Format, berichtet Andreas Behnisch. Auch hier gilt aus der Sicht des Zolls: Finger weg. Sie gehören nämlich zu den sogenannten verbotenen Waffen wie unter anderem auch Schlagringe, Wurfsterne und Butterfly-Messer.
Schreckschuss- und Signalwaffen müssen dagegen die Kennzeichnung PTB im Kreis tragen, wobei die Abkürzung für Physikalisch-Technische Bundesanstalt steht. Doch auch dieses Zeichen wird auf Waffen vom Polenmarkt schwerlich zu finden sein. Nicht zuletzt warnt Behnisch vor dem Kauf von Pfefferspray und anderen Reizstoffen, die nicht zur Tierabwehr bestimmt sind und kein Prüfzeichen tragen. Auch das werde „mit Sicherheit Ärger geben“, wenn der Besitzer damit in Deutschland erwischt wird.