Sechs bewaffnete Polizisten sollen kürzlich um 6 Uhr morgens die Wohnung eines Twitter-Nutzers durchsucht haben, weil gegen diesen ein Strafverfahren wegen Beleidigung läuft. Der Vorwurf: Der Nutzer soll unter einen Tweet des Hamburger Innensenators Andy Grote (SPD) den Antwort-Tweet „Du bist so 1 Pimmel.“ gepostet haben.
„Was für eine dämliche Aktion”
Nachdem er aufgefordert war, diesen zu löschen, hatte der Nutzer die Beschimpfung mehrfach wiederholt. Die Taz berichtete zuerst über den Vorfall.
Grote hatte sich in dem Ausgangs-Tweet, für den ihn der Nutzer beschimpft hatte, hinter die Hamburger Polizei gestellt und kritisiert, dass diese eine illegale Party an der Schanze habe auflösen müssen: „Manch einer kann es wohl nicht abwarten, dass wir alle wieder in den Lockdown müssen … Was für eine dämliche Aktion!”, hatte Grote getwittert. Pikant: Grote selbst hatte im Frühjahr 2020 nach seiner Wiederernennung zum Innensenator mit rund 30 Leuten eine gemäß Corona-Regeln illegale Party gefeiert und dafür später ein Bußgeld zahlen müssen. Vor allem daran störten sich die Kritiker seines späteren Tweets.
Ist eine Hausdurchsuchung ein angemessenes Mittel?
Doch wie kam es nun zu der Hausdurchsuchung? Unklar ist bislang, wer die Strafanzeige gegen den Twitter-Nutzer gestellt hat. Normalerweise werden solche Delikte nur auf Antrag des Betroffenen strafrechtlich verfolgt – es gibt aber auch Ausnahmen.
Klar ist indes, dass die Durchsuchung zum Ziel hatte, bei dem mutmaßlichen Twitter-Nutzer Beweismittel aufzufinden – „insbesondere Speichermedien”, wie es im Durchsuchungsbeschluss heißt -, mit denen sich der Tweet dem Nutzer zweifelsfrei zuordnen lässt.
„Mittlere zweistellige Zahl” an Hausdurchsuchungen wegen Beleidigung
Heute morgen um 6.00 gab es eine Hausdurchsuchung. 6 Beamt*innen in der Wohnung. Gesucht wurde das Gerät, mit dem "du bist so 1 Pimmel" unter einen Tweet von Andy Grote geschrieben wurde. Sie wissen, dass zwei kleine Kinder in diesem Haushalt leben. Guten Morgen, Deutschland. pic.twitter.com/G9boAWl63s
— ZooStPauli (@pauli_zoo) September 8, 2021
Und ist eine derartig drastische Maßnahme wirklich gerechtfertigt? Auf Twitter gab es massive Kritik, unter anderem weil sich in der Wohnung des mutmaßlichen Twitter-Nutzers zwei kleine Kinder befunden hätten. Dies dementierte die Polizei gegenüber der BILD. Dort werden die Hamburger Ermittlungsbehörden auch mit der Behauptung zitiert, es hätten in letzter Zeit mehrere Hausdurchsuchungen wegen ähnlicher Beleidigungs-Verfahren stattgefunden – insgesamt eine „mittlere zweistellige Zahl”.