Was Christian Dettmar genau vorgeworfen wird, ist noch nicht bekannt. Fakt ist: Der Richter am Amtsgericht Weimar hatte sich am 8. April mit einer spektakulären Entscheidung gegen Maskenpflicht, Testpflicht, Abstandsregeln und Homeschooling ausgesprochen und damit erstmalig Sinn und Notwendigkeit verordneter Corona-Maßnahmen an Schulen richterlich infrage gestellt. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat die Durchsuchung der Wohn- und Arbeitsräume und die Beschlagnahmung des Handys und des Laptops des Juristen Medienberichten zufolge inzwischen bestätigt. Es sei ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Rechtsbeugung eingeleitet worden, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Beobachter sprechen von „Einschüchterungsversuch”
Die Nachricht, dass bei dem Amtsrichter Durchsuchungen stattgefunden haben, verbreitete sich am Montagabend in den sozialen Medien und wurde dem Nordkurier aus sicherer Quelle bestätigt. Den Informationen zufolge soll es bei dem Polizeieinsatz in den Räumlichkeiten des Richters sicher um das umstrittene Urteil gehen. Beobachter aus dem Umfeld des Juristen sollen den Eindruck eines „Einschüchterugsversuchs” gewonnen haben.
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Beschluss hatte für Gerüchte gesorgt
Nach Bekanntwerden der Entscheidung hatten Anschuldigungen die Runde gemacht, der Richter sei für seine maßnahmenkritische Haltung bekannt und für das Verfahren bewusst ausgewählt worden. Für die Vorwürfe hatte es bislang aber keinerlei konkrete Anhaltspunkte gegeben. Laut BILD bei der Staatsanwaltschaft Erfurt allerdings ein Dutzend Strafanzeigen gegen den Richter gestellt worden sein.
Der 58-jährige Familienrichter hatte nach der Beschwerde einer Mutter mit zwei Kindern (8 und 14 Jahre alt) zwei Schulen in Weimar per richterlichem Beschluss verboten, Schüler zu Maskenpflicht, Abstandhalten, Testpflicht und Homeschooling zu zwingen.
„Historisch anmutende Tatsachenferne”
In der umfangreichen von drei Sachverständigen gestützten Begründung hieß es unter anderem: „100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern. Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.”
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