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Kommentar

An diesem Bundestags-Murks sind viele schuld

Berlin / Lesedauer: 2 min

Die CSU zittert. Die Linke zittert. Und die CDU übt scharfe Kritik. Allerdings scheint es wenig überzeugend, wenn ausgerechnet die Union die Ampel verdammt.
Veröffentlicht:18.03.2023, 08:01

Von:
  • Frank Wilhelm
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Insbesondere die CSU dürfte in den kommenden Monaten gespannt nach Karlsruhe schauen. Sollten die Verfassungsrichter die am Freitag beschlossene Wahlrechtsreform nicht kassieren, droht den bayerischen Konservativen bei der nächsten Bundestagswahl das Fiasko.

Erreicht die CSU nicht die 5-Prozent-Hürde, fliegt sie aus dem höchsten Parlament – egal, wie viele Direktmandate sie holt. Dann bliebe den stolzen Bayern wohl wirklich nur die Vereinigung mit der ungeliebten Schwester, der CDU.

Vorpommersche Sozialdemokraten blieben draußen

Doch nicht allein die CSU und die Linke, die ebenfalls bei jeder Bundestagswahl mit der hohen 5-Prozent-Hürde ringt, hätten ein Problem. Auch viele Bürger speziell auf dem flachen Land würden künftig nicht mehr durch ihren Direktkandidaten in Berlin vertreten. Aktuell träfe das beispielsweise die beiden vorpommerschen Sozialdemokraten, die 2021 direkt mit der Erststimme der Menschen gewählt wurden. Nach dem neuen Wahlrecht blieben sie künftig draußen.

Es ist kaum vorstellbar, dass die Verfassungsrichter die deutliche Missachtung der Erststimmen der Wähler, die die Reform einrechnet, durchwinken. Die Einreicher der Klagen, allen voran Unionsfraktionschef Friedrich Merz, sind ja auch nicht gerade mit dem juristischen Klammerbeutel gepudert.

Und was ist passiert? Nichts!

Allerdings sollten sich CDU und CSU mit ihrer Kritik nicht all zu weit aus dem Fenster lehnen. In den beiden letzten Großen Koalitionen hätte die Union alle Macht und Zeit gehabt, eine verfassungsgemäße Wahlrechtsreform zu entwerfen und durchzusetzen. Was ist passiert? Nichts!

Letztlich gilt auch für die Politik das Motto: „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!“ Woher soll der Wille des einzelnen Abgeordneten kommen, mit einer auf eine Reduzierung des Bundestags hinauslaufenden Reform möglicherweise auch seinen eigenen, gut dotierten Arbeitsplatz zu streichen? Vielleicht sollte es die Bundestagspräsidentin beim nächsten Anlauf einfach mal mit einer externen Expertenkommission aus Juristen und Rechnungsprüfern versuchen, deren Ergebnis dann auch einen breiten Konsens finden könnte.