Oberverwaltungsgericht
Das sagt die AfD zum Urteil aus Münster
Berlin/Schwerin/Münster / Lesedauer: 2 min

Wut, Empörung, Enttäuschung - aber auch Kampfgeist: Die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts rechtens. Doch ans Aufgeben oder Wegducken denken Enrico Komning (Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion und Mitglied des Fraktionsvorstandes) und Leif-Erik Holm (Chef des AfD-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern) noch lange nicht.
„Politisches Urteil“ und „nicht rechtskräftig“
„Das Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist ein politisches Urteil und vor allem eins – nicht rechtskräftig. Es wirft schon ein schräges Bild auf unseren Rechtsstaat, wenn eine Partei sich vor Gericht nicht verteidigen darf. Genau das ist aber nun auch in der zweiten Instanz geschehen, indem das Gericht hunderte von Beweisanträgen einfach nicht behandelt hat“, übte Komning gegenüber dem Nordkurier scharfe Kritik am Gericht.
Um echte Sachverhaltsaufklärung könne es dem Gericht daher nicht gegangen sein, und so dränge sich laut Komning der Eindruck auf, dass das Ergebnis schon vorher im Sinne der Bundesregierung und ihres „Regierungsschutzpräsidenten Haldenwang“ festgestanden habe.
Thomas Haldenwang ist Präsident des Verfassungsschutzes - er hat in den vergangenen Jahren fast schon mit missionarischem Eifer die AfD bekämpft. „Da sträuben sich jedem Juristen, der sich mit der Materie beschäftigt, sämtliche Nackenhaare – ein Skandal, und zwar einer, den wir so nicht hinnehmen, sondern alle Rechtsmittel ausschöpfen werden. Unser Rechtsstaat, unsere Demokratie brauchen die AfD – als Schutz vor den echten Verfassungsfeinden von Grün und von Links“, so Komning.
Holm bezeichnete „das Vorgehen des Verfassungsschutzes als falsch und ungerechtfertigt. Der sogenannte Verfassungsschutz ist längst zur politischen Waffe der Regierung im Kampf gegen die unliebsame Opposition geworden“. Der „Haldenwang-Dienst“ sei eben keine neutrale Behörde, sondern unterstehe weisungsgebunden dem Innenministerium. „Aber wir lassen uns von Faesers Schlapphüten nicht mundtot machen. Wir werden auch weiterhin die Probleme in unserem Land klar benennen“, kündigte der AfD-Bundestagsabgeordnete an.
Bürger würden Spiel durchschauen
Zumal die Bürger dieses Spiel durchschauen würden, so Holm. „Die Verfassungsschutzdiffamierung verfängt nicht mehr, die Methoden sind zu durchschaubar. Das wird sich bei den anstehenden Wahlen zeigen.“ Die AfD werde sich mit allen zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln gegen die Entscheidung des OVG Münster wehren.
Holm weiter: „Das gilt auch für den Fall, dass sich MV-Innenminister Christian Pegel (SPD) durch das Urteil motiviert sehen sollte, den Verfassungsschutz in MV parteipolitisch zu missbrauchen und gegen die AfD einzusetzen. Die AfD MV steht aus gutem Grund nicht unter Verdacht. Wir bekennen uns klar zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und verteidigen unsere 1989 erkämpften bürgerlichen Grundrechte wie kein anderer.“ Die AfD sei die Partei der Rechtsstaatlichkeit.



