Straßenverkehr

EU verbietet neue Diesel und Benziner ab 2035

Brüssel / Lesedauer: 2 min

Jetzt ist der Beschluss da, auch wenn sich Teile der deutschen Regierung dagegen stellten. Unter Umständen kann es aber auch nach 2035 neue Verbrenner geben.
Veröffentlicht:28.03.2023, 13:34

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In der EU dürfen ab 2035 keine Neuwagen mehr verkauft werden, die mit Benzin oder Diesel fahren. Die EU–Staaten beschlossen am Dienstag endgültig ein weitgehendes Aus für neue Autos mit Verbrennungsmotor, nachdem die Entscheidung von Deutschland wochenlang blockiert worden war.

Die Bundesregierung setzte durch, dass es auch nach 2035 noch möglich sein soll, ausschließlich mit klimafreundlichen synthetischen Kraftstoffen betankte Verbrenner–Autos neu zuzulassen.

Kompromiss zu E–Fuels — aber wie praktisch sind diese wirklich?

Eigentlich hatten sich Unterhändler der EU–Staaten und des Europaparlaments bereits Ende Oktober auf das Vorhaben geeinigt. In einem ungewöhnlichen Vorgehen stellte die Bundesregierung aber Nachforderungen und verzögerte so die Bestätigung des Verhandlungsergebnisses um mehrere Wochen. Insbesondere die FDP hat sich für sogenannte E–Fuels stark gemacht.

E–Fuels können mit Strom aus erneuerbaren Energien aus Wasser und Kohlendioxid hergestellt werden, das aus der Luft gewonnen wird. Sie setzen damit anders als Benzin oder Diesel keine zusätzlichen klimaschädlichen Gase frei. Kritiker bemängeln unter anderem, dass sie in der Schiff– und Luftfahrt dringender gebraucht werden.

Ob nach 2035 in relevanter Zahl Verbrenner zugelassen werden, ist aber völlig offen. Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer nennt als Argument gegen solche Antriebe die hohen Kosten für die Herstellung der Kraftstoffe und die „gruselige Energiebilanz“ — bei der Herstellung wird extrem viel Strom verbraucht. Die Industrie muss solche Autos zunächst noch bauen.

Es gibt auch noch Restzweifel, ob die Ausnahmen für E–Fuels wie von EU–Kommission und Deutschland verabredet umgesetzt werden können. So sollen die E–Fuel–Autos auch durch einen sogenannten delegierten Rechtsakt in das EU–Regelwerk aufgenommen werden. Dieser wird von der EU–Kommission erlassen, aber das EU–Parlament und die EU–Staaten können zwei Monate lang Einwände erheben.