Sozialreform

Hartz IV ist bald Geschichte – Bürgergeld auch vom Bundesrat gebilligt

Berlin / Lesedauer: 2 min

Nach einer ersten erfolgreichen Abstimmung im Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Bürgergeld zugestimmt. Es soll ab 1. Januar Hartz IV ablösen. Unumstritten ist das nicht.
Veröffentlicht:25.11.2022, 16:03
Aktualisiert:25.11.2022, 16:06
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Mit der Einführung des Bürgergelds erhalten Millionen Bedürftige zum 1. Januar höhere Bezüge. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat der Sozialreform zu. Damit hat die Ampel-Koalition nach wochenlangem Ringen und einem Vermittlungsverfahren ihre zentrale sozialpolitische Reform zum Abschluss gebracht.

Vermittlung in dauerhafte Arbeit soll besser werden

In der Länderkammer sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD): „Wir schaffen ein neues System weg von Hartz IV zum Bürgergeld.” Es gehe um Schutz und Chancen. Das Versprechen des Sozialstaats werde erneuert.

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Angesichts der hohen Inflation steigen die Bezüge in der Grundsicherung 2023 um mehr als 50 Euro. So erhalten Alleinstehende künftig 502 Euro pro Monat. Wesentliche Teile der Reform treten zum 1. Juli in Kraft. Die Jobcenter sollen sich dann stärker um Arbeitslose kümmern können. Besser als bisher soll die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in einfache Helferjobs gelingen. Dazu sollen die Betroffenen in verstärktem Maß weiterqualifiziert werden oder eine Ausbildung oder Umschulung antreten. Zudem dürfen die Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung künftig mehr hinzuverdienen, etwa mit einem Minijob.

Schwesig: Debatte war „vergiftet”

Den Beschlüssen war ein Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat vorausgegangen. Die Union hatte die ursprünglichen Pläne von SPD, Grünen und FDP abgelehnt. CDU und CSU bemängelten, dass Arbeitslose zu wenig zu eigener Mitwirkung angehalten werden sollten. Die Balance von Fördern und Fordern sah die Union nicht mehr gewahrt. Im Bundesrat fiel das Bürgergeld deshalb zunächst durch.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte mit Blick auf die Union, die Debatte sei „vergiftet” geführt worden. Suggeriert worden sei, dass Arbeit sich in Deutschland nicht mehr lohne.

Verschärft wurden auf Druck von CDU und CSU entgegen dem ursprünglichen Entwurf von Heil die möglichen Sanktionen bei Pflichtverletzungen. Bereits ab Januar sind solche Kürzungen des Bürgergelds gestaffelt und in Höhe von maximal 30 Prozent möglich, wenn sich Arbeitslose entgegen den Absprachen nicht auf eine Stelle bewerben oder eine Maßnahme etwa zur Qualifizierung antreten. Die Betroffenen dürfen zudem künftig etwas weniger selbst angespartes Geld behalten als zunächst geplant. Dieses sogenannte Schonvermögen beträgt in einer „Karenzzeit” von einem Jahr künftig 40.000 Euro.