DHU-Studie
LNG-Terminal vor Rügen für Energieversorgung von Ostdeutschland nicht nötig
Berlin / Lesedauer: 2 min

Maximilian Lill
Eine von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Auftrag gegebene Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) deckt auf, dass ein Flüssigerdgas-Terminal vor Rügen angesichts der stabilen Ausgangslage zum Winter 2023/24 auch für die Versorgung von Ostdeutschland und Osteuropa nicht notwendig ist.
Speicher selbst für kalten Winter genug gefüllt
Die derzeit hohen Speicherfüllstände sowie bestehende Importkapazitäten gewährleisten eine ausreichende Versorgung, selbst in kalten Wintermonaten. Die Studie berücksichtigt die Versorgungssituation in ganz Europa, dies gilt auch für osteuropäische Nachbarstaaten. Außerdem bestehen laut Gutachten keine strukturellen Netzengpässe, die die Versorgung Ostdeutschlands gefährden.
„Bekämpft ein Gespenst, das es nicht gibt“
Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer sagt dazu, „Das LNG-Projekt auf Rügen bekämpft ein Gespenst, das es nicht gibt. Unsere gemeinsame Studie belegt erneut, dass die Versorgung Ostdeutschlands und Osteuropas gesichert ist. Die Bundesregierung muss sich mit diesen Resultaten auseinandersetzen. Die Errichtung von LNG-Terminals vor Rügen hat mit faktenbasierter und verantwortungsbewusster Politik nichts zu tun.“
Mögliche Netzengpässe innerhalb Deutschlands können schnell und deutlich günstiger durch Flussumkehr auf ehemals in Ost-West-Richtung betriebenen Verbindungsleitungen beseitigt werden. Zusätzlich gibt es genügend Flexibilität bei der Nutzung bereits bestehender Flüssigerdgas-Importkapazitäten.
Keine Notwendigkeit für LNG auf Rügen
Die im Auftrag der DUH erstellte Studie zeigt somit auf, dass es weder eine energiewirtschaftliche noch industriepolitische Notwendigkeit für das LNG-Projekt in Mukran gibt. Die DUH fordert die Bundesregierung auf, Finanzmittel stattdessen für energiewendekompatible Projekte zu nutzen und die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung in der Region zu fördern.
Die Deutsche Umwelthilfe wollte den Betrieb der „Neptun“, dem LNG-Tanker vor Rügen, bereits gerichtlich untersagen lassen. Mit einer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wollte man die Aufhebung der vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern erteilten Betriebsgenehmigung erreichen. Grund seien „erhebliche Mängel“ in der Genehmigung gewesen. Die Klage blieb jedoch erfolglos.