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Bundesrechnungshof

Luxusresidenz mit Tennisplatz und Schwimmbad: Kritik an Auswärtigem Amt

Politik / Lesedauer: 4 min

Das Auswärtige Amt gönnt sich in Brüssel eine neue "parkähnliche" Residenz für 8 Millionen Euro. Der Bundesrechnungshof verurteilt diese und weitere Ausgaben.
Veröffentlicht:11.12.2023, 12:32

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Das neue Grundstück in Brüssel ist 15.000 Quadratmeter groß und erinnert an einen Park. Zudem steht hier ein Luxusgebäude mit Innenschwimmbad und Tennisplatz. 8 Millionen Euro lässt sich das Auswärtige Amt die neue Residenz in Brüssel kosten. Der Bundesrechnungshof kritisiert den Kauf des "parkähnlichen Grundstücks mit einem aufwendig ausgestatteten Gebäude" scharf. Begründet wird die Kritik auch damit, dass "für alle Leitungen der drei deutschen Auslandsvertretungen in Brüssel bereits gut ausgestattete Residenzen zur Verfügung stehen".

Das Auswärtige Amt habe  "weder den Bedarf für den Kauf nachgewiesen noch hat es Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet", teilt der Bundesrechnungshof mit. Weil das neue Grundstück mit seinen 15.000 Quadratmetern "bis zu sechsmal größer als die bisher genutzten Grundstücke" ist, sei es auch "energieintensiver und teurer im Unterhalt".

„Das Auswärtige Amt missachtet seit Jahren die rechtlichen Vorgaben“

Kein Einzelfall, wie der Bundesrechnungshof weiter mitteilt. So habe man in den letzten Jahren "weltweit vergleichbare Feststellungen" gemacht. Mehrfach habe das Auswärtige Amt über den Kauf oder die Anmietung von Auslandsliegenschaften entschieden, "ohne dass ein entsprechender Bedarf vorhanden war". In anderen Fällen habe es keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gegeben.

  • So habe es etwa an einer Auslandsvertretung in Europa „zwei ungenutzte Liegenschaften für die Kanzlei der Botschaft“ gegeben, während „der laufende Kanzleibetrieb in zusätzlichen angemieteten Räumlichkeiten geführt wurde“.
  • In einer Auslandsvertretung im Nahen Osten, so der Bundesrechnungshof, „kaufte das Auswärtige Amt für fast 5 Millionen Euro ein Grundstück, um darauf eine deutsche Auslandsschule zu errichten“. Das Grundstück darf nun aber nicht bebaut werden, weil es als Gartenland ausgewiesen ist.
  • Eine der vielen Auslandsvertretungen in Afrika unterhalte zudem „zwei Residenzen. Eine davon ist nahezu unbewohnt“.

"Das Auswärtige Amt missachtet seit Jahren die rechtlichen Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Erwerb und Unterhalt seiner Liegenschaften im Ausland", so die Finanzprüfer. Trotz der Hinweise des Bundesrechnungshof "auf Verstöße gegen die rechtlichen Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit" habe das Auswärtige Amt "weiter unwirtschaftliche Entscheidungen getroffen."

Unnötig große Grundstücke und Gebäude sind kein angemessener Standard

Der Bundesrechnungshof listet auf: Das Auswärtige Amt besitzt "insgesamt 864 Auslandsliegenschaften, die unter anderem als Residenzen und Kanzleien genutzt werden." Residenzen bestehen den Angaben zufolge "aus einem amtlichen und einem privaten Teil". Der amtlichen Teil der Residenz ist "für dienstlichen Aufgaben der Leitung der Botschaft oder Ständigen Vertretung" vorgesehen. "Den privaten Teil weist das Auswärtige Amt der Leiterin oder dem Leiter als Dienstwohnung zu."

Für den "Betrieb, Instandhaltung und Ausstattung der Liegenschaften im Ausland gab das Auswärtige Amt im Jahr 2022 rund 150 Millionen Euro aus. Für Baumaßnahmen verausgabte es zusätzlich rund 66 Millionen Euro", so die Controller. Viele der Liegenschaften seien zudem "sanierungsbedürftig". So habe das Auswärtige Amt  die "Höhe des Sanierungsstaus bei seinen Auslandsliegenschaften im Jahr 2022 mit rund 2,5 Milliarden Euro angegeben".

Der Bundesrechnungshof ermahnt das Auswärtige Amt nun, "wirksame interne Kontrollmechanismen einzuführen", um "unwirtschaftliches Handeln frühzeitig erkennen und verhindern". Zudem stellt der Bundesrechnungshof klar: "Eine zeitgemäße Ausstattung erfordert einen angemessenen Standard, der für die Unterbringung und Aufgabenerfüllung der Beschäftigten des Auswärtigen Amtes notwendig ist. Unnötig große Grundstücke und Gebäude gehören ebenso wenig dazu wie aufwendige Ausstattungen."

Auswärtiges Amt will Tennisplatz und Schwimmbad vorerst behalten

Zudem wird das Auswärtige Amt vom Bundesrechnungshof aufgefordert, "seine nicht benötigten Liegenschaften im Ausland konsequent zu identifizieren und möglichst verlustfrei zu veräußern". Dies gelte "insbesondere für das haushaltsrechtswidrig erworbene Residenzgrundstück in Brüssel".

Das Auswärtige Amt kündigte als Reaktion an, "seine Verfahrensgrundsätze und Kontrollmechanismen zu Liegenschaftsentscheidungen in einer Organisationsuntersuchung zu überprüfen". Zudem identifiziere man "laufend seine nicht mehr benötigten Liegenschaften im Ausland". Sofern diese "entbehrlich" seien, bemühe es sich um deren Veräußerung. 

Das im Oktober 2021 unter der Führung von Ex-Außenminister Heiko Maas erworbene Luxusareal in Brüssel will man aber auch unter Annalena Baerbock vorerst nicht wieder hergeben. Man habe "den Bedarf für eine größere Residenz ermittelt und begründet". So seien zwei der bisher in Brüssel genutzten Residenzen sanierungsbedürftig, die neue Residenz sei zudem "das einzig in Betracht kommende Objekt zur Bedarfsdeckung" gewesen. Es soll zunächst "als Zwischenunterkunft dienen, während beide Bestandsresidenzen saniert werden". Man wolle zu einem späteren Zeitpunkt und auf der "Grundlage einer noch zu erarbeitenden Residenzstrategie" entscheiden, auf welches Objekt in Brüssel dauerhaft verzichtet werde.

Den ausführlichen Bericht des Bundesrechnungshofes im Original und in voller Länge finden Sie hier.