Korruption

Strengere Transparenz-Regeln für Abgeordnete – reicht das?

Berlin / Lesedauer: 4 min

Die Strafe für bestechliche Bundestagsabgeordnete wird deutlich erhöht. Auch die Regeln für Nebeneinkünfte werden verschärft. Das geht einem Parlamentarier aber noch nicht weit genug.
Veröffentlicht:17.09.2021, 16:08

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Der Bundesrat hat den verschärften Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete zugestimmt. Damit hatte das Parlament die Konsequenzen aus der sogenannten Maskenaffäre gezogen. Der bereits im Juni vom Bundestag beschlossene gemeinsame Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken sieht höhere Strafen bei Bestechung vor, er verbietet die Annahme von Geldern und weitet die Pflichten zur Offenlegung von Nebeneinkünften aus.

In der aktuellen Legislaturperiode hatte es eine Serie von Affären vor allem von Unions-Politikern gegeben, in denen Neben-Aktivitäten von Abgeordneten kontrovers diskutiert worden waren. Nicht immer ging es dabei um strafrechtlich relevantes Verhalten – etwa bei der Affäre um Philipp Amthor. Der CDU-Abgeordnete aus Vorpommern hatte sich für eine US-Firma engagiert und im Gegenzug Aktienoptionen erhalten, die er inzwischen zurückgegeben hat – auch wenn sie infolge der Insolvenz der Firma ohnehin wertlos sind. Sein Vorgehen war zwar legal, zumal er auch den Bundestag darüber informiert hatte, was er gar nicht gemusst hätte. Ob es auch politisch redlich war, steht indes auf einem anderen Blatt – Amthor selbst hatte es rückblickend als „Fehler“ bezeichnet.

Gestern warf der SPD-Bundestagsabgeordnete Frank Schwabe die Amthor-Affäre jedenfalls genüsslich mit den übrigen Affären in einen Topf: „Die Maskendeals, die Aktienoptionen von Philipp Amthor sowie die Aserbaidschan Connection der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat uns eindrücklich vor Augen geführt, dass wir dringend mehr Transparenz im Deutschen Bundestag benötigen.“ Der Sozialdemokrat aus dem Ruhrgebiet war im Zusammenhang mit der Aserbaidschan-Affäre einer der schärfsten Kritiker der mittlerweile verstorbenen CDU-Bundestagsabgeordneten Karin Strenz aus Lübz (Landkreis Ludwigslust-Parchim). Beide Politiker waren Mitglieder des Europarates, als fragwürdige Zahlungen aus dem Kaukasus-Staat an Strenz bekannt wurden. Die anschließende Nordkurier-Berichterstattung, die Strenz juristisch hatte verhindern wollen, kommentierte Schwabe einst so: „Karin Strenz hat gelogen und sie ist korrupt.

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Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Arbeit verboten

Durch die Zustimmung des Bundesrats wird nun im Strafgesetzbuch das Strafmaß für Abgeordnete, die sich bestechen lassen und umgekehrt für Personen, die Abgeordnete bestechen, deutlich hochgesetzt. Künftig wird dies mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und bis zu zehn Jahren geahndet. Bislang drohte in solchen Fällen eine Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Das Gesetz sieht zudem vor, dass Abgeordnete Nebeneinkünfte ab 1000 Euro im Monat oder 3000 Euro im Jahr dem Bundestagspräsidenten melden müssen. Bisher gab es eine Jahresgrenze von 10.000 Euro. Halten Abgeordnete Anteile an Kapital- oder Personengesellschaften müssen sie diese jetzt ab 5 Prozent anzeigen und veröffentlichen. Bisher waren es 25 Prozent. Einkünfte aus solchen Beteiligungen wie Dividenden müssen ebenso offengelegt werden wie Aktienoptionen.

Verboten wird außerdem eine von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag. Abgeordnete dürfen auch keine Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Arbeit mehr annehmen. Erlaubt bleiben Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Arbeit zum Beispiel in Vereinen.

Neben dem im Mai beschlossen Lobbyregister sei die Änderung des Abgeordnetengesetzes ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, findet SPD-Parlamentarier Schwabe. Er hegt aber offenbar Zweifel, ob die Einhaltung der neuen Regeln auch ausreichend kontrolliert werden können. Zuständig dafür ist die Bundestagsverwaltung, die dem Bundestagspräsidenten untersteht. Die Kontroll-Möglichkeiten deren Mitarbeiter sind allerdings beschränkt.

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Sollte etwa der Verdacht aufkommen, dass ein Bundestagsabgeordneter Nebeneinkünfte nicht korrekt angibt, ist es der Bundestagsverwaltung nicht möglich, eigene Ermittlungen anzustrengen. Im Fall Karin Strenz ließen Sanktionen mehr als ein Jahr auf sich warten, nachdem die CDU-Politikerin falsche Angaben zu Nebeneinkünften eingeräumt hatte. Deshalb fordert Schwabe „eine unabhängige Transparenzkommission, welche die Möglichkeit hat, die Angaben der Bundestagsabgeordneten zu überprüfen und bei Bedarf weitere Schritte einzuleiten.“