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Mehrere Straftaten

Drogenfund nach einer Party am Tempziner See

Wismar / Lesedauer: 2 min

Eigentlich hat die Polizei nur eine Techno-Party aufgelöst. Doch ein junger Mann muss sich nun wegen mehrerer Vergehen verantworten.
Veröffentlicht:12.07.2015, 16:30
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Am Samstag wurde der Polizei in Wismar Lärm in der Nähe von Warin gemeldet. Da man nicht genau wusste, woher der Lärm kam, fuhren die Beamten nach Gehör von Waldheim Richtunfg Tempziner See. Dort hielt sich eine GruppeFans  von Minimal Techno auf, um eine Party zu feiern. Das Fest wurde von den Beamten aufgelöst und belehrten die Anwesenden, dass keiner im berauschten Zustand mehr Autofahren dürfe. Die Techno-Fans beteuerten, dass sie mit Drogen nichts am Hut haben und sich abholen beziehungweise nüchterne Freunde fahren lassen wollten.

Doch die Beamten trauten dem Frieden nicht und kontrollierten verstärkt den Bereich um Waldheim und Warin. Kurze Zeit später nahmen sie tatsächlich einen Fahrer fest, der unter Drogen Rauschmittel-Einfluss fuhr. Der Fahrer kam jedoch nicht von der Party, sondern war kurz schwimmen im Glammsee.

Bei einer weiteren Streiffahrt fiel den Beamten eine kleine Kolonne von vier Autos auf, die zu schnell durch die Ortschaft fuhr. Um alle Wagen anhalten zu können, wurde auch die Autobahnpolizei informiert. Diese sperrten daraufhin die L 31 in Warin und konnten so zwei der vier Autos stoppen. Ein anderer Fahrer entzog sich der Kontrolle. Der vierte Fahrer bog vorher ab, konnte aber von Beamten aus Wismar gestellt werden.

Bei der anschließenden Kontrolle der Fahrtüchtigkeit wurde bei einem Fahrer ein Atemalkoholwert von 0,9 Promille gemessen, ein anderer wurde positiv auf Amphetamin getestet. Bei der anschließenden Kontrolle seines Wagens und seiner Wohnung wurden geringe Mengen Marihuana, Ecstasy-Tabletten und Amphetamin gefunden. Außerdem war er in Besitz von Utensilien zur Aufzucht von Canabispflanzen sowie Tütchen zum Dealen. Doch damit nicht genug: Die Beamten fanden zudem noch ein "Butterflymesser", das laut Waffengesetzt verboten ist. Der junge Mann muss sich nun nicht nur einer Anzeige wegen seiner "Rauschfahrt" stellen, sondern auch einer Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, sowie wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes.