Klage vor Bundesverfassungsgericht
Kleine Gemeinde legt sich mit Landesregierung an
Schenkenberg / Lesedauer: 1 min
Die Gemeinde Schenkenberg ist sich mit der Amtsverwaltung Brüssow einig, den von Potsdam praktizierten Finanzausgleich nicht leisten zu wollen. Anfang August sind sie mit einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert, die sie gemeinsam mit der Stadt Liebenwalde (Oberhavel) und der Gemeinde Breydin (Barnim) angestrengt hatten.
Nun wollen die drei Kommunen vor dem Bundesverfassungsgericht ihr Anliegen durchsetzen. Hintergrund sind Existenzängste. Von Schenkenberg spricht man in der Norduckermark zum Beispiel als reichste Gemeinde, die Gewerbesteuereinnahmen unter anderem von der erfolgreichen Firma Enertrag verbuchen kann. Doch hinter den Kulissen droht die Umlage aus dem Landesfinanzausgleich, den Überschuss zum Versiegen zu bringen. "Wir wollen die Umlage nicht zahlen", stellt Amtsdirektor Detlef Neumann klar. Schon jetzt müsse seine finanzstärkste Gemeinde in die Rücklagenkasse greifen, um Pflichtaufgaben wie Kinderbetreuung oder Verkehrssicherungspflicht erfüllen zu können. Noch warten die drei Kommunen auf die Zulassung der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Wann die kommt, ist ungewiss.