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Lauert Gefahr an Zimmerdecke?

Mieterverein befürchtet neugierige Rauchmelder

Prenzlau / Lesedauer: 1 min

Können Rauchmelder mit Fernwartung Bewegungsprofile von Bewohnern aufzeichnen? Ein Mieterverein in der Uckermark glaubt diese Gefahr zu erkennen.
Veröffentlicht:08.11.2017, 13:28

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Rauchmelder können Leben retten. Doch können diese auch – bei Fernwartung – Daten über die jeweiligen Wohnungsmieter liefern? Ein blödes Gefühl, sich in den eigenen vier Wänden beobachtet zu fühlen. In den Augen des Mietervereins Prenzlau/Uckermark i.G. sei jedenfalls nicht eindeutig geklärt, ob mit Rauchmeldern – aufgrund deren Fernwartung – Bewegungsprofile erstellt werden könnten, behauptet dessen Vorsitzender Jens M. Schröder.

Im Umkreis von 60 Zentimetern

Jenny Busse von der Wohnbau GmbH Prenzlau, dem größten Vermieter in der Uckermark-Kreisstadt, weist diese Befürchtung allerdings entschieden zurück: „Bewegungsprofile der Mieter werden nicht erstellt, dazu sind die Rauchmelder technisch gar nicht in der Lage.“ Die dabei erhobenen Informationen würden ausschließlich der Sicherstellung der Funkbereitschaft dienen. So könne der Melder prüfen, ob die Raucheindringöffnung nicht verschmutzt ist, die Technik fehlerfrei arbeitet oder ob der Raucheintritt durch stationäre Hindernisse behindert wird. Diese würden unmittelbar am Melder oder im Umkreis von 60 Zentimetern erkannt werden. „Das Erkennen von Gegenständen in größerem Abstand oder gar das Erstellen von Bewegungsprofilen ist nicht möglich“, betont Busse.