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Gerichtsverhandlung

Raubopfer nachhaltig traumatisiert

Schwedt/Neuruppin / Lesedauer: 3 min

Mit dem Messer bedroht und aus dem eigenen Auto gezerrt: Der mutmaßliche Gewalttäter muss sich vor Gericht verantworten.
Veröffentlicht:22.05.2018, 17:45

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Wie traumatisiert ein Opfer einer Straftat sein kann, war bei Stefan M. (*Name von der Redaktion geändert) deutlich zu erkennen. Er wurde in der Nacht zum 14. November 2017 in Schwedt überfallen. Der junge Mann war nicht in der Lage, im Gerichtssaal über das Erlebte zu reden, geschweige denn den Angeklagten, Adrian L., anzusehen.

Lange Liste von Gewaltdelikten

Der 22-jährige Pole muss sich wegen Raubes, gefährlicher Körperverletzung, Unfallflucht und Fahren ohne Fahrerlaubnis seit Dienstag vor dem Landgericht Neuruppin verantworten. Wie er über seine Verteidigerin erklären ließ, wollte er an jenem Abend von Schwedt aus nach Hause ins polnische Gryfino. Am Bahnhof war er mit einem Freund verabredet, der ihn aber sitzen ließ. Auf dem Parkplatz der Uckermärkischen Bühnen an der Berliner Straße fragte er den in seinem Wagen sitzenden Stefan M. nach dem Weg. Der konnte ihm nicht weiter helfen. Er wollte nicht, so interpretierte es Adrian L.

Was dann passierte, darauf konnte sich der Angeklagte auch keinen Reim machen. Wie er gestand, zückte er ein Messer, das er Stefan M. durch die Autoscheibe vors Gesicht hielt. Er öffnete die Fahrertür und zerrte Stefan M. aus dem Auto. Dann setzte er sich hinters Steuer – unter Drogen, Alkohol und ohne Fahrerlaubnis. Er fuhr los, während Stefan M. sich noch an der geöffneten Fahrertür festhielt. Durch die Wucht wurde M. gegen ein parkendes Auto geschleudert. Trotzdem fuhr Adrian L. weiter und rammte noch weitere Fahrzeuge. Schließlich endete seine Fahrt vor einem Baum.

Verdächtiger vor nichts zurückgeschreckt

Adrian L. wechselte auf den Beifahrersitz und schlief erst einmal eine Runde – bis morgens gegen 4 Uhr die Polizei neben dem Auto stand und ihn festnahm. Wie der Angeklagte am Dienstag sagte, wäre er – wenn es nicht zu dem Unfall gekommen wäre – mit dem Auto nach Hause gefahren, hätte es abgestellt und dann angezündet, um seine Spuren zu verwischen.

Bevor es zu dem folgenschweren Geschehen auf dem Parkplatz kam, hatte Adrian L. in Schwedt eine Streifenwagenbesatzung an der Berliner Straße angehalten. Ob sie ihn nach Polen fahren könnten, habe er gefragt, so die Polizeibeamtin. Er habe am nächsten Tag einen Termin in Berlin und es führe kein Zug mehr. Aus verkehrsrechtlichen Gründen mussten sie seine Bitte ablehnen.

Opfer schwer verletzt und traumatisiert

Stefan M. wurde durch die Tat schwer verletzt: Ein Arm und einige Rippen waren gebrochen. Er erlitt Schnittverletzungen, Prellungen und Hämatome. Schlimmer noch sind die psychischen Beeinträchtigungen. Wie der Nebenklägervertreter sagte, wurde bei seinem Mandanten eine posttraumatische Belastungsstörung festgestellt. Als Zeuge vor Gericht auszusagen, belastete Stefan M. derart, dass er kurz vor einer Panikattacke stand und der Notarzt kommen musste. „Er ist so gut wie kollabiert“, sagte sein Rechtsbeistand. Der Angeklagte wollte sich bei Stefan M. entschuldigen. Das wollte M. nicht.

Das Gericht entschied, auf die Vernehmung von Stefan M. zu verzichten. Ein Urteil soll am 30. Mai verkündet werden.