60.000 Euro für Familien
Soforthilfe für Angehörige verstorbener Rettungskräfte
Uckermark / Lesedauer: 1 min
Nach dem tödlichen Unfall zweier Feuerwehrleute im September 2017 auf der Autobahn A2 bei Brandenburg an der Havel reagiert jetzt die Landesregierung. Rückwirkend wird vom 1. Januar 2017 an Angehörigen von tödlich verunglückten Rettungskräften eine Soforthilfe bis zu 60.000 Euro ausgezahlt. Das betrifft alle Helfer im Rettungseinsatz, egal ob beamtet, fest angestellt oder ehrenamtlich.
Beste Regelung soll greifen
Diese Soforthilfe wird zusätzlich zu Zahlungen aus Unfallkasse und Sozialgesetzgebung gewährt. Einen Anspruch auf diese Soforthilfe haben zukünftig nicht nur die Lebenspartner und Kinder, sondern auch die Großeltern und sogar die Enkel. Diese Soforthilfe wurde auf der Grundlage der jeweils besten Regelung für Einmal-Kapitalleistungen für Beamte berechnet. In der Uckermark betrifft das vor allem Aktive der Feuerwehren und des Technische Hilfswerkes.