StartseiteRegionalUckermarkSoforthilfe für Angehörige verstorbener Rettungskräfte

60.000 Euro für Familien

Soforthilfe für Angehörige verstorbener Rettungskräfte

Uckermark / Lesedauer: 1 min

Die Landesregierung in Brandenburg möchte bei den Rettungskräften gleiche Rechte für alle. Eine Richtlinie soll dabei helfen.
Veröffentlicht:15.03.2018, 18:46

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Nach dem tödlichen Unfall zweier Feuerwehrleute im September 2017 auf der Autobahn A2 bei Brandenburg an der Havel reagiert jetzt die Landesregierung. Rückwirkend wird vom 1. Januar 2017 an Angehörigen von tödlich verunglückten Rettungskräften eine Soforthilfe bis zu 60.000 Euro ausgezahlt. Das betrifft alle Helfer im Rettungseinsatz, egal ob beamtet, fest angestellt oder ehrenamtlich.

Beste Regelung soll greifen

Diese Soforthilfe wird zusätzlich zu Zahlungen aus Unfallkasse und Sozialgesetzgebung gewährt. Einen Anspruch auf diese Soforthilfe haben zukünftig nicht nur die Lebenspartner und Kinder, sondern auch die Großeltern und sogar die Enkel. Diese Soforthilfe wurde auf der Grundlage der jeweils besten Regelung für Einmal-Kapitalleistungen für Beamte berechnet. In der Uckermark betrifft das vor allem Aktive der Feuerwehren und des Technische Hilfswerkes.