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Zu hohe Beiträge

Streit um Kita-Satzung landet vor Gericht

Prenzlau / Lesedauer: 2 min

Eine Familie hat gegen die Beitragssatzung in den Kindertagesstätten der Stadt Prenzlau geklagt. Die Linksfraktion fordert, Rückstellungen zu bilden, falls die Klage  Erfolg hat und Gebühren zurückgezahlt werden müssen. Das Rathaus aber sieht sich im Recht.
Veröffentlicht:29.08.2013, 17:09

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Die Stadt Prenzlau hat eine seit Oktober 2012 gültige Kita-Kostenbeitragssatzung. Sie legt die Betreuungszeiten, Gebühren und alle Regelungen rund um die Aufnahme und den Aufenthalt der Kinder in städtischen Einrichtungen fest. Noch ist sie gültig, aber nicht mehr lange. „Eine neue Satzung ist schon beschlossen. Das Einvernehmen mit dem Jugendamt wurde hergestellt. Nach der Stadtverordnetenversammlung am 5. September wird die neue Satzung öffentlich bekannt gemacht und tritt dann Mitte, Ende September in Kraft“, sagt Amtsleiter Dr. Eckhard Blohm.

Die aktuelle Satzung war trotzdem noch einmal Thema im Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung. Denn gegen diese Satzung hat eine Familie geklagt. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, wollte Dr. Blohm nicht auf den Inhalt und die Klageaussichten eingehen. „Wenn es mit der jetzigen Satzung keine Probleme gegeben hätte, hätten wir sie ja nicht ändern müssen“, weist aber der Amtsleiter auf den völlig offenen Ausgang des Gerichtsprozesses hin.

Die Fraktion der Links-Partei hatte darauf gefordert, eine Rückstellung im Stadthaushalt für den Fall zu bilden, „dass auf Grund eines möglichen Urteils Kita-Gebühren zurückgezahlt werden müssen“. Denn jeder kenne die Haushaltslage der Stadt. „Wir sollten darauf vorbereitet sein, damit wir nicht eiskalt erwischt werden“, sagte Mike Hildebrandt (Die Linke). Bürgermeister Hendrik Sommer sieht die Lage nicht so dramatisch: „Es liegt eine Klage gegen die Gebührensatzung vor. Die Verwaltung geht derzeit nicht von einem negativen Gerichtsurteil anhand der sich darstellenden Rechtslage aus.“ Sollte sich die Sachlage im Laufe des Prozesses ändern, sei man vorbereitet und könne den notwendigen Betrag aus dem Konto für Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren bereit stellen.

„Es gibt nur eine einzige Klage gegen die Satzung. Und wir gehen davon aus, dass die Satzung rechtskräftig ist. Es handelt sich um eine geringe Summe, wir können nicht für jeden Schnürsenkel eine Rücklage bilden“, sagte Gustav-Adolf Haffer (SPD). „Na hoffentlich reißt der Schnürsenkel nicht“, erwiderte Jörg Dittberner als Fraktionsvorsitzender der Linken. Letztlich wurde der Antrag der Linkspartei im Hauptausschuss mit 2:6 Stimmen abgelehnt. Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet am 5. September.