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Schwere Anschuldigungen

Traum vom Haus endet vor Gericht

Prenzlau / Lesedauer: 2 min

Ein Pärchen wollte sich ein Einfamilienhaus leisten. Doch am Ende ging eine Menge schief.
Veröffentlicht:21.10.2017, 15:04

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Der Traum vom eigenen Heim wurde für ein junges Pärchen zum Albtraum. Nicht nur, dass das ausgesuchte Haus nach späterer genauer Begutachtung erhebliche Mängel aufwies. Als sie dies bei der Eigentümerin monierten und die Kautionszahlung für das gemietete Anwesen nicht fristgerecht zahlten, wurde Strafanzeige erstattet. Im Prozess vor dem Strafrichter des Prenzlauer Amtsgerichtes wegen gemeinschaftlichen Betruges nahm das junge Pärchen dazu Stellung.

Bar-Zahlung ohne Quittung

„Wir haben niemanden betrogen, wollten nur endlich Zusammenziehen. Das Angebot klang verlockend, da wir in der Kürze der Zeit keine erschwingliche Wohnung fanden, um unser gemeinsames Leben mit den Kindern zu gestalten“, so die Argumentation der Angeklagten. Ein dreijähriger Mietvertrag und eine Kautionssumme seien vereinbart worden, doch dann gab es Schwierigkeiten mit der Zahlung.

Letztlich wurden einmalig 770 Euro in bar gezahlt. „Es musste ja alles schnell gehen“, sagte der Angeklagte. Deshalb habe er an einem Abend die Summe übergeben, allerdings auch vergessen dies quittieren zu lassen. „Wir wurden enttäuscht“, so der Mann. „Später wurde dies zur Anzeige gebracht, und ein Zivilverfahren gegen uns eingeleitet.“ Da eine Zahlung nicht nachgewiesen werden konnte, verloren sie den Prozess.

Unhaltbare Zustände in dem Objekt

Das Drama begann nach dem Einzug und der genauen Besichtigung des Anwesens. Überall auf dem Grundstück war Hundekot und 20 Tonnen Schutt mussten beräumt werden, schilderte das Pärchen die Situation. Als dann auch noch ein massiver Schimmelbefall im Haus festgestellt wurde, hätten sie einen Anwalt eingeschaltet. „Das Anwesen war unbewohnbar, vor allem für die Kinder eine Gefährdung. Freunde haben geholfen und uns dort herausgeholt.“ Sie hätten weder Daten gefälscht noch falsche Angaben gemacht, versicherten beide.  

Da die Vermieterin der Hauptverhandlung fern blieb, die Angeklagten in einem Zivilprozess für die Schuldsumme aus der Kautionszahlung rechtskräftig verurteilt wurden, sahen Richter und Staatsanwalt keinen Grund für eine Verurteilung. Das Verfahren wurde ohne Auflagen eingestellt.