Staatsschutz ermittelt
Verbotene Symbole als Fensterschmuck
Prenzlau / Lesedauer: 1 min
Ein Fahnenschmuck an einem Wohnhaus sorgte für Aufsehen am Neustädter Damm (B 109) in Prenzlau. Das eine Fenster im Erdgeschoss war mit der schwarz-rot-goldenen Deutschlandfahne behangen. Das Nachbarfenster zeigte die kurdische Trikolore in den Farben rot, weiß und grün mit einem Symbol der Sonne. Darüber war ein weiteres Symbol mit rotem Stern und den Buchstaben „YPG“ zu sehen. „YPG“ gehört zu den kämpfenden Einheiten der „PYD“, einer Ablegerpartei der PKK, der Arbeiterpartei Kurdistans.
Bei polizeilichen Ermittlungen stellte sich heraus, dass es sich bei der Fahne mit dem roten Stern und den drei Buchstaben um ein in Deutschland verbotenes Symbol der „Volkseinheiten der PYD“ handelte. Diese wurden durch das Bundesinnenministerium mit einem Kennzeichenverbot belegt, bestätigte Stefan Möhwald aus der Pressestelle der Polizeidirektion Ost auf Nachfrage des Uckermark Kurier.
Der 24-jährige Wohnungsinhaber aus Syrien habe beide Fahnen an die Polizeibeamten herausgeben müssen. Zudem erhielt er eine Anzeige. So steht er unter Verdacht des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen. „Die Ermittlungen dauern gegenwärtig noch an und werden vom Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizei der Direktion Ost geführt“, so Möhwald.