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Gerichtsbericht

Wohnung bei Party total verwüstet

Templin / Lesedauer: 2 min

Ein junger Mann lässt es in der Wohnung seiner Stiefschwester richtig krachen. Nudeln mit Tomatensoße kleben an den Wänden, das Bad ist geflutet, Türen eingetreten - doch keiner will es gewesen sein.
Veröffentlicht:08.09.2013, 18:13
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Eigentlich fing alles so harmlos an. Ein junger Mann aus Berlin sollte in Abwesenheit seiner Stiefschwester deren Wohnung in Templin im Auge behalten, und die Tiere füttern. Dafür durfte er dort übernachten und sparte sich so den langen Weg zu seiner Freundin in Schwedt.

Das funktionierte an den ersten Tagen auch ganz gut. Bis der junge Mann zu einer Party einlud und alles aus dem Ruder lief. Die spontane Feier mit Unmengen an Alkohol endete im Chaos. Die gesamte Wohnung glich am nächsten Morgen einem Trümmerfeld. Da wurden Bierflaschen gegen die Wände geschleudert, Nudeln mit Tomatensoße zierten die Tapeten, Türen eingetreten, das Bad geflutet und Elektrogeräte demoliert. Rund 2 000 Euro Schaden richteten die Party-Gäste an.

Daher musste sich der 23-Jährige vor dem Strafrichter des Prenzlauer Amtsgerichtes wegen Sachbeschädigung verantworten. Vier andere Gäste der Trümmer-Fete warten noch auf ihre Verfahren. Einer wurde bereits zu einer Geldstrafe verurteilt.

Die Fotodokumentation am Richtertisch zeigte in der Tat einen wahren Saustall. Auch mit den zerstörten Elektro- und Musikgeräten habe er nichts zu tun. Die wurden nach der Party bei einem Freund gefunden und sind wieder repariert. Alles sei der Schwester zurückgegeben worden. Nur die Katzen habe der Angeklagte beim Verlassen der Wohnung mitgenommen. Die haben offensichtlich das Drama heil überstanden. „Bei meiner Schwester habe ich mich entschuldigt, wir kommen wieder klar“, sagte der 23-Jährige.

So einfach, wie es sich der junge Mann scheinbar machen will, ist es allerdings nicht.   Für die Sachbeschädigung forderte die Staatsanwältin eine Geldstrafe von 1000 Euro. So sah das auch der Strafrichter, beließ es aber nicht dabei. Schließlich gab es da noch eine frühere Bewährungsstrafe des jungen Mannes.