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Feinstaub-Belastung

Alten Kaminöfen droht ab 2021 das Aus

Berlin / Lesedauer: 4 min

Viele Hauseigentümer müssen prüfen, ob ihr Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin noch den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ab 2021 gelten neue Richtlinien für bestimmte Baujahre.
Veröffentlicht:30.11.2020, 11:49

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Wer einen alten Kaminofen benutzt muss sich möglicherweise nach einer Alternative umsehen. Alte Kamin- und Kachelöfen, aber auch Heizkamine für Festbrennstoffe wie Holzscheite, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle überschreiten in vielen Fällen den in der Bundes-Immissionsschutzverordnung festgelegten Schadstoffausstoß.

Ab dem 31. Dezember 2020 gelten strengere Feinstaubregeln: für Öfen, die zwischen 1985 und 1994 installiert wurden. Solche Feuerstätten dürfen dem Bundesimmissionsschutzgesetz zufolge nur weiterbetrieben werden, wenn sie die Grenzwerte von 0,15 Gramm pro Kubikmeter Staub und 4 Gramm pro Kubikmeter Kohlenmonoxid nicht überschreiten, heißt es dazu auch vom Bundesverband der Schornsteinfeger. Für Öfen, die zwischen 1995 und 2010 eingebaut wurden, gilt eine Frist bis zum 31. Dezember 2024.

Stößt der alte Ofen zu viel Feinstaub aus, hat man mehrere Möglichkeiten: Man kann ihn modernisieren, austauschen oder stilllegen. Tim Froitzheim, Referent für Ofen- und Luftheizungsbau im Zentralverband Sanitär Heizung Klima, rät allerdings von dem Einsetzen eines Filters in einen alten Ofen als Modernisierungsmaßnahme eher ab. Zwar müsse das immer von Ofen zu Ofen speziell geprüft werden. Aber die Kosten für den Filtereinbau seien in den meisten Fällen deutlich höher als ein neues Gerät.

Welche Öfen betroffen sind und welche nicht

Betroffen von den Maßnahmen sind ummauerte Feuerstätten mit einem industriellen Heizeinsatz und einer Leistung von mindestens vier Kilowatt, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden. Diese Anlagen müssen eine verschließbare Tür haben. Das bedeutet: Raumheizer wie Schwedenöfen, die nicht über eine Ummauerung verfügen, müssen ebenfalls nachgerüstet werden.

Offene Kamine, handwerklich errichtete Grundöfen und Kochherde sowie geschlossene Kamine, die auch im offenen Zustand betrieben werden dürfen, sind hingegen von dieser Regelung ausgenommen. Das gilt ebenfalls für historische Kaminöfen, die nachweislich vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden und nach wie vor an der gleichen Stelle im Haus stehen. Froitzheim schätzt, dass deshalb auch nicht alle der rund 2,2 Millionen Öfen ausgetauscht werden müssen – „weil einige Anlagen unter die Ausnahmeregelung fallen, stillgelegt oder einfach nicht nachgerüstet werden.”

Den alten Ofen einfach weiter zu betreiben ist ein Wagnis, das für Besitzer schnell ins Auge gehen kann. Schornsteinfeger sind sowohl im Immissionsschutz tätig, und auch die Kehrordnung regelt Überprüfungen der Anlagen, heißt es vom Bundesumweltamt. Mangelhafte oder nicht mehr zeitgemäße Feuerstätten würden also auffallen. Gemeinden und Kommunen je nach Luftqualität Betriebsverbote für Feuerstätten aussprechen, erklärt die Verbraucherzentrale.

Schornsteinfeger kann bei Unsicherheit helfen

Das Alter der Anlage sollte das Typenschild auf dem Ofen nennen. Fehlt dieses Schild, müssen Ofenbesitzer anhand von Messdaten des Schornsteinfegers oder einer Bescheinigung des Herstellers nachweisen, dass ein Ofenmodell die Schadstoffgrenzen einhält.

Die Datenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) hilft dabei, die Werte des jeweiligen Ofenmodells zu finden. Viele, wenn auch nicht alle Öfen sind hier gelistet. Aber: Können Baujahr oder Emissionshöhe nicht festgestellt werden, muss die Feuerstätte ersetzt werden.

Das richtige Holz

Aber nicht nur Baujahr und Wartungszustand eines Kaminofens haben Einfluss auf den Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Ausstoß der Anlage. Mit dem richtigen Holz können Betreiber diese Werte ebenfalls verbessern. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, nur unbehandeltes Brennholz zu verwenden. Es sollte gut gelagert und getrocknet sein, auf sehr hohe Temperaturen im Raum sollte verzichtet werden. „Wenn Holz als Brennstoff für eine komplette Heizanlage verwendet werden soll, eignen sich Holzpellets am besten, da sie erheblich weniger Feinstaubemissionen erzeugen. Außerdem werden Holzpellet-Anlagen mit bis zu 45 Prozent Zuschüssen gefördert”, heißt es weiter. Eine weitere Option: „Durch den Einsatz von Staubabscheidern können niedrige Schadstoffemissionen bei Kaminöfen erreicht werden”, erklärt das Bundesumweltamt.

Moderne Geräte mit niedrigen Emissionswerten

Doch nur weil man seinen alten Ofen nun vielleicht abbauen muss, heißt das noch lange nicht, dass man insgesamt auf Öfen verzichten muss. „Moderne Geräte haben deutlich niedrigere Emissionswerte und dürfen auch noch viele Jahre weiter betrieben werden”, sagt Froitzheim.

Der Gesetzgeber verlange mit der jetzigen Verordnung schließlich nicht, dass emissionsarme Geräte ausgebaut werden müssen. Es werden Geräte in die Pflicht genommen, die zwischen 25-35 Jahre alt sind und die geforderten Grenzwerte nicht einhalten können, sagt Froitzheim. „Bei einem Fernseher dieses Alters oder einem PKW würde jeder Kunde gleich einsehen, dass die Technik den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht wird und folglich zu ersetzen ist.”