StartseiteRatgeber▶ Coronavirus in MV – Was Sie jetzt beachten müssen

Virus

▶ Coronavirus in MV – Was Sie jetzt beachten müssen

Schwerin / Lesedauer: 19 min

In MV wurden bereits mehrere Corona-Fälle gemeldet. Wie schützen Sie sich jetzt vor dem Virus, welche Regeln gelten im Betrieb... Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Veröffentlicht:14.03.2020, 16:31
Artikel teilen:

In Deutschland steigt die Zahl der bekannten Infektionen mit dem Coronavirus. Vergangene Woche wurden erstmals auch drei Fälle in Mecklenburg-Vorpommern bekannt - ebenso in Brandenburg. Aktuell gibt es mehr als 20 Infizierte im Land, darunter zwei FDP-Politiker sowie Ärzte von der Uniklinik in Rostock. Und das Virus wird sich voraussichtlich weiter ausbreiten. Vielen macht das Sorgen - nicht alle dieser Sorgen sind jedoch begründet.

Um die Verbreitung des neuen Coronavirus Sars-CoV-2 zu verhindern, wurden in MV Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern verboten. Das betrifft Konzerte, Messen und Kongresse, auch Fußballspiele finden als Geisterspiele ohne Zuschauer statt. Was das für Ticketinhaber bedeutet und welche Rechte sie haben, haben wir hier in einem eigenen Ratgeber zusammengefasst.

Wir haben hier einen aktuellen Ratgeber für Sie zusammengestellt. Dabei geht es nicht nur um Fragen der Ansteckung und Vorbeugung sondern auch um ganz praktische Tipps und Hinweise. Etwa, was passiert, wenn die Kita geschlossen bleibt oder wie der Arbeitgeber reagieren sollte, wenn ein Corona-Fall in der Firma auftritt. Auch wird erklärt, wie gefährlich aktuell das Reisen in bestimmte Ländern wirklich ist und was ich tun sollte, wenn ich vermute, mich mit den Virus angesteckt zu haben.

Mehr lesen: Wer hatte Kontakt zum dritten Corona-Infizierten in MV?

Wie hoch ist die Ansteckungsgefahr?

Kratzen im Hals, Schnupfen, Fieber, manchmal auch Durchfall. Wo man normalerweise glaubt, eine Erkältung zu haben, kommt bei vielen nun die Sorge: Ist vielleicht der Coronavirus die Ursache?

Selbst wenn, dann ist das kein Grund zu übermäßiger Sorge. „Die Wahrscheinlichkeit, dass es bei solchen Symptomen schwere Verläufe gibt, ist ganz klein”, sagt Oliver Witzke, Direktor der Klinik für Infektiologie der Universitätsmedizin Essen. „Das ist ja anders, als wenn man keine Luft kriegt. Da steht es ja außer Frage, dass man sich in medizinische Betreuung begibt.”

Die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung schätzt das Robert-Koch-Institut (RKI) in Deutschland inzwischen als mäßig ein. Zuvor war sie als gering bis mäßig eingestuft worden.

Ein Großteil der berichteten Covid-19-Erkrankungsfälle verliefen laut der Website Infektionsschutz.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mild. Teils könne Covid-19 aber schwerere Krankheitsverläufe haben – das ist laut RKI bei etwa 15 von 100 Infizierten der Fall. Vereinzelt verläuft sie auch tödlich. In Deutschland gab es bislang keinen bestätigten Todesfall durch Covid-19.

Corona-Warnschilder in Neubrandenburger Marktplatzcenter

Was mache ich bei einem Verdacht auf Ansteckung?

Zunächst gilt: Wer Kontakt zu Infizierten hatte, sollte sich unabhängig vom Auftreten von Symptomen bei seinem Gesundheitsamt melden. Die Kontaktadressen für die Gesundheitsämter in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier. Gleiches gilt für Reisende aus Risikogebieten, bei denen Symptome auftreten. Das RKI bietet online eine Postleitzahlsuche an, um das zuständige Gesundheitsamt zu finden.

Alle anderen wenden sich bei verdächtigen Symptomen an das Amt oder den Hausarzt, der bei Verdacht auf Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus eine Laboruntersuchung veranlassen kann. Krankenkassen übernehmen dann die Kosten dafür. Betroffene sollten vor dem Gang in die Praxis unbedingt dort anrufen – um nicht noch schlimmstenfalls andere anzustecken.

+++Aktualisierung: In Mecklenburg-Vorpommern werden immer mehr Infektionen mit dem Coronavirus festgestellt. Nun werden eigene Testzentren für Patienten mit Verdacht auf eine Infektion eingerichtet. Ein Patient, der befürchtet, mit dem Coronavirus infiziert zu sein, soll sich den Angaben des Ministeriums zufolge zunächst bei seinem Hausarzt telefonisch melden. Der Arzt prüfe dann anhand der Vorgaben des Robert Koch-Instituts, ob ein begründeter Verdachtsfall vorliegt. Anschließend solle der Patient auf Weisung des Arztes in ein Abstrichzentrum gehen. Das Ergebnis des Tests werde dem Hausarzt übermittelt, der wiederum den Patienten informiere. Die Testzentren sind bislang an folgenden Standorten vorgesehen: An den Universitätsmedizinen Rostock und Greifswald sowie bei den Gesundheitsämtern in Schwerin, Güstrow, Stralsund, Bergen auf der Insel Rügen, Pasewalk, Ludwigslust und Neustrelitz.+++

Wer einen begründeten Verdacht hat, mit Sars-CoV-2 infiziert zu sein, sollte unnötige Kontakte meiden, nicht zur Arbeit gehen und zu Hause bleiben – auch das ist wie bei der Grippe.

Wie beugt man einer Ansteckung vor?

Es gilt wie etwa bei der Influenza: Regelmäßig 20 bis 30 Sekunden Händewaschen, unter anderem wenn man nach Hause kommt oder nach dem Toilettengang, und ein bis zwei Meter Abstand zu Erkrankten halten. Richtiges Husten und Niesen ist ebenfalls wichtig. Das heißt: In die Armbeuge. Atemmasken sind für Gesunde unnötig. Auch ständiges Desinfizieren der Hände ist laut Witzke überflüssig.

Handhygiene sei nie schlecht und werde vielleicht auch verhindern, dass andere Infektionen eine Rolle spielen, ordnet Mediziner Witzke ein. Im Wesentlichen werde das neue Coronavirus allerdings über die Atemluft übertragen. „Und die Empfehlungen, dass man anderthalb bis zwei Meter Abstand zum Nachbarn halten soll, kann man in einer überfüllten U-Bahn oder einem ICE nicht einhalten.”

Das Gesundheitsamt Rostock zeigt Hygienetipps für Coronavirus:

Er rät, sich zu überlegen, auf welche Veranstaltungen man geht oder welche Wege man geht. Beispielsweise, ob man auf Arbeit präsent sein muss oder etwa von daheim arbeiten kann?

Beim Thema Atemmasken gilt: Wer eine Atemwegserkrankung hat, kann dadurch das Risiko verringern, andere Menschen anzustecken, erklärt die BZgA. Dass die Masken gesunde Menschen vor einer Ansteckung schützen, sei hingegen nicht hinreichend belegt.

Was ist mit Impfungen?

Zum Schutz gegen den neuen Coronavirus gibt es bislang keinen Impfstoff. Und es ist laut RKI auch noch nicht absehbar, wann es einen geben wird.

Vor allem älteren und chronisch kranken Menschen raten Experten jedoch, den Impfstatus zu prüfen und sich gegebenenfalls impfen zu lassen – gegen Keuchhusten, Pneumokokken sowie die reguläre Grippe. Die Impfungen schützen nicht gegen Covid-19, dafür allerdings gegen andere Lungeninfektionen. Und damit vor einem möglicherweise schweren Verlauf der Covid-19-Erkrankung. Denn ist die Lunge bereits erkrankt, erschwert das die Behandlung der neuen Lungenkrankheit.

Wer sind die Risikogruppen?

Allgemein nennt das RKI ältere und chronisch kranke Menschen als Risikogruppen. Konkrete Grunderkrankungen zählt es bisher nicht auf.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den Covid-19-Ausbruch in China, wo es mit Abstand die meisten Infizierten und Todesfälle gibt, untersucht. Laut dem vergangene Woche veröffentlichten Bericht, der sich aber nur auf Daten aus China stützt, haben Menschen über 60 Jahre und/oder mit Grunderkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes, Herzkreislauferkrankungen, chronischen Atemwegserkrankungen und Krebs das höchste Risiko für schwere oder tödliche Verläufe.

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) empfiehlt Menschen mit Diabetes eine stabile Blutzuckereinstellung. So werde das Risiko einer Infektion minimiert. Weil die Covid-19-Erkrankung meist mild verlaufe, sehe man bislang für Menschen mit Diabetes aber nicht mehr Gefahr als durch einen herkömmlichen Grippevirus.

Wer hingegen diabetische Begleit- und Folgeerkrankungen wie Organschäden oder Herz-Kreislauf-Probleme hat, sollte aus Sicht der DDG achtsam sein. Hier bestehe im Fall einer Ansteckung ein höheres Risiko für einen schwereren Krankheitsverlauf. Das gelte vor allem für Menschen, die eine Organtransplantation mit immunsuppressiver Therapie hinter sich haben. Ihnen rät die DDG, sich von Orten mit hoher Ansteckungsgefahr fernzuhalten, zum Beispiel vor großen Menschenansammlungen und auch öffentlichen Verkehrsmitteln.

Viele Eltern sorgen sich indes um die Gesundheit ihrer Kinder. Sie sind zumindest laut dem WHO-Bericht aus China bislang eher selten betroffen. Jüngere Menschen unter 19 Jahre machten demnach nur einen Bruchteil der dort erfassten Fälle aus (2,4 Prozent). Und bei dieser Gruppe verlief die Krankheit in der Regel mild. Weniger als drei Prozent von ihnen erkrankten nach aktuellem Kenntnisstand schwer bis kritisch.

Was ist, wenn meine Kinder nicht in die Kita und Schule können?

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund forderte die Arbeitgeber auf, ihren Beschäftigten entgegenzukommen und mit ihnen „flexible Lösungen” zu finden. Diese gelte auch für die Kommunen. Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg sagte der „Welt”: „Es wäre sicher hilfreich, wenn die zuständigen Landesbehörden entsprechende Absprachen mit den Arbeitgeberverbänden anstreben würden.”

Er wies auf den Paragrafen 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches hin, der vorsehe, „dass unter bestimmten Umständen Eltern wegen einer Krankheit oder Betreuungsnotwendigkeit ihres Kindes vorübergehend der Arbeit fernbleiben dürfen”. Dort heißt es, dass man einen Vergütungsanspruch nicht verliert, wenn man die vereinbarte Dienstleistung ohne eigenes Verschulden „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit” nicht erbringen kann. Allerdings kann dieser Paragraf im jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag auch geändert oder explizit ausgeschlossen werden. Mehr Informationen dazu hier.

Die erste Maßnahme sollte aber immer sein, mit dem Arbeitgeber gemeinsam eine Lösung zu finden – etwa Überstunden abzubauen, im Homeoffice (Details s. nächste Frage) zu arbeiten oder Urlaub zu nehmen.

Aktualisierung: Die Schulen und Kindergärten in MV werden wegen des Coronavirus geschlossen. Einen eigenen Ratgeber, für welche Berufsgruppen die Notfallbetreuung gilt und was Eltern, Schüler, Erzieher sowie Lehrer beachten sollten, finden Sie hier.

Können Arbeitnehmer aus Angst vor dem Virus von zu Hause aus arbeiten?

Wer Angst hat, sich am Arbeitsplatz oder außerhalb der eigenen vier Wände anzustecken, kann als Arbeitnehmer nicht einfach zuhause bleiben. Das gilt nur für Personen, die tatsächlich arbeitsunfähig sind, erklärt der DGB Rechtsschutz.

Wenn im Betrieb aber die Arbeit im Homeoffice ohnehin üblich ist, kann das in Absprache mit dem Arbeitgeber in Anspruch genommen werden. Wo eine solche Möglichkeit bisher nicht besteht, kann man dennoch zu Hause arbeiten, wenn in derselben Stadt oder im selben Landkreis Infektionsfälle aufgetreten sind. Das erklärt Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht an der Universität Bremen in einem Interview mit dem Bund-Verlag.

Das gelte aber nur dann, wenn die Arbeit zu mindestens 80 Prozent von zu Hause aus erledigt werden kann und Besprechungen per Telefon oder Videokonferenz möglich sind.

Kann der Arbeitgeber Mitarbeiter auf Verdacht nach Hause schicken?

Ist ein Arbeitgeber der Ansicht, dass ein Arbeitnehmer nicht arbeitsfähig ist, kann er die Person nach Hause schicken, erklärt der DGB Rechtsschutz. Arbeitnehmer zu verpflichten, Urlaub zu nehmen, sei aber nicht rechtens. Auch kann der Arbeitgeber nicht einfach anordnen, dass ein Arbeitnehmer zu Hause bleiben und etwa Überstunden abbauen soll. Das ist nur mit der Einwilligung des Mitarbeiters möglich.

Bekommen Arbeitnehmer in Quarantäne weiter ihr Gehalt?

Auch wer krank ist und zuhause bleiben muss, bekommt weiterhin sein Gehalt gezahlt – bei Covid-19 gelten die gleichen Regeln wie sonst im Krankheitsfall.

Wer dagegen nicht krank ist, aber trotzdem einer Quarantäne-Anordnung unterliegt, hat laut Infektionsschutzgesetz einen Entschädigungsanspruch in Höhe des Verdienstausfalls. Die Entschädigungsleistung hat der Arbeitgeber zu zahlen, der sie sich von der Behörde erstatten lassen kann. Betriebe müssen diese Entschädigung laut Informationen der IHK für München und Oberbayern binnen drei Monaten beim zuständigen Gesundheitsamt beantragen.

Bekommen Arbeitnehmer weiter Geld, wenn der Betrieb schließt?

Schließt ein Betrieb aus eigener Entscheidung heraus, muss der Arbeitgeber auch das Entgelt für seine Mitarbeiter weiterzahlen. Gleiches gilt, wenn eine Behörde ein Unternehmen schließt. Arbeitnehmer behalten ihren Entgeltanspruch, auch wenn sie nicht arbeiten können, heißt es beim DGB Rechtsschutz.

Muss der Arbeitgeber Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen?

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verletzungs- und Erkrankungsrisiken im Betrieb so gering wie möglich sind, heißt es beim DGB Rechtsschutz. Zu den erforderlichen Maßnahmen hierfür kann es auch zählen, dass der Arbeitgeber Desinfektionsmittel bereitstellt. Welche Schritte ein Betrieb unternehmen sollte, hänge aber immer von den Faktoren dort ab – zum Beispiel, ob die Mitarbeitenden Kundenkontakt haben oder nicht.

Wie sieht es mit weiteren Maßnahmen aus?

Arbeitgeber sind in der Pflicht, ihre Mitarbeiter über Risiken und Möglichkeiten aufzuklären. Dazu gehört es dann beispielsweise, Informationen zur Husten- und Niesetikette bereitzustellen und Regeln für den Umgang miteinander festzulegen, wie die IHK für München und Oberbayern erklärt. Atemschutzmasken, Handschuhe oder sonstige Schutzausrüstung könne ebenfalls unter Umständen zu zumutbaren Maßnahmen gehören – das hängt aber vom Betrieb ab.

Wie muss der Arbeitgeber reagieren, wenn ein Fall im Betrieb auftritt?

Zeigt ein Mitarbeiter Symptome von Covid-19, ist das zuständige Gesundheitsamt der erste Ansprechpartner für Betriebe, wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag erklärt. Das Gesundheitsamt ist dann für den Meldeweg zuständig und prüft, welche weiteren Maßnahmen zu ergreifen sind. Außerdem informiert die Behörde, wie sich Arbeitgeber weiter zu verhalten haben.

Hat ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz entsprechende Symptome, sollten Arbeitgeber ihn nach Hause oder zum Arzt schicken, damit geklärt wird, ob es sich wirklich um das Corona-Virus handelt, empfiehlt die IHK für München und Oberbayern.

+++Hier finden Sie alle aktuellen Corona-Artikel des Nordkurier.+++

Wie sehen die Regeln zu Dienstreisen aus?

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer verpflichtet, Dienstreisen anzutreten. Angst, sich anzustecken, ist laut DGB Rechtsschutz noch kein Grund, eine Dienstreise zu verweigern.

Gibt es jedoch eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amts, müssen Arbeitnehmer nicht aus dienstlichen Gründen in das entsprechende Land reisen. Für China dürfte aufgrund der geltenden Reisewarnungen und weitreichenden Einschränkungen eine Anordnung zur Dienstreise wohl nicht mehr billigem Ermessen entsprechen, erklärt die IHK für München und Oberbayern in ihrem Ratgeber.

Für Länder wie Italien sei jeweils der Einzelfall zu betrachten. Eine Dienstreise in abgeriegelte Gebiete sei sinnlos, weshalb Arbeitnehmer sich hier verweigern können, heißt es beim Bund-Verlag. Für andere Regionen in Italien ist auch die Dringlichkeit des einzelnen Auftrags ein entscheidender Faktor, erklärt die IHK für München und Oberbayern – ebenso wie die gesundheitliche Gefährdung für den Mitarbeiter. Grundsätzlich sei es ratsam, sich mit den jeweiligen Mitarbeitern abzusprechen und eine Lösung zu finden, die für alle verträglich ist.

Was tun, falls Bahn- und Nahverkehr eingestellt werden?

Für einen solchen Fall trägt der Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko, erklärt Oberthür. Das bedeutet: Er ist in der Regel selbst dafür verantwortlich, pünktlich bei der Arbeit zu sein. Wenn es gar keine Möglichkeit gibt, zur Arbeit zu kommen, „muss man auch in diesem Fall nicht mit Sanktionen rechnen”, sagt die Fachanwältin. Der Vergütungsanspruch entfalle aber: Arbeitnehmer bekommen für die Zeit, in der sie nicht bei der Arbeit sind, im Zweifel kein Geld.

Was sollten Anleger beachten?

Die Sorge vor Auswirkungen auf die Weltwirtschaft belastet auch die Aktienmärkte. Geldanleger sollten nun aber nicht vorschnell handeln. Die Stimmung an den Börsen sei derzeit vor allem von Unsicherheit geprägt – „und die Börsen hassen Unsicherheit”, sagt Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW).

In einigen Branchen seien die Auswirkungen auch zu spüren, zum Beispiel im Tourismus oder in der Autoindustrie. Ob all das zu einer Rezession führen wird, sei unklar. Anleger müssten also nicht in Panik geraten, rät Kurz. „Das gilt vor allem, wenn Sie langfristig orientiert sind”. Auch jetzt Aktien nachzukaufen, ist aus Sicht des Experten mit Risiken verbunden: „Niemand kann sagen, wie weit die Kurse noch nachgeben. Market-Timing ist auch für Profis kaum möglich.”

Ist die Übertragung von Viren durch Geld wahrscheinlich?

Die Wahrscheinlichkeit, sich an Geldscheinen oder Münzen mit dem neuartigen Coronavirus zu infizieren, ist nach Ansicht des Greifswalder Hygienefacharztes Günter Kampf sehr gering. Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit finde man im unbelebten Umfeld von Covid-19-infizierten Personen Viren, etwa auf der Kleidung, auf Brillen und auch Geldscheinen, sagte er am Mittwoch.

Aber: „Ob das Material noch infektiös ist, weiß man nicht. Ob die Menge ausreicht, um über die Hände auf die Nasenschleimhaut übertragen zu werden und eine Infektion auszulösen, weiß man nicht”, erklärte der Facharzt für Hygiene- und Umweltmedizin. Ebenso unwahrscheinlich sei es, dass Viren beim Streicheln des Fells von Hunden und Katzen übertragen werden. „Theoretisch ja, aber die Wahrscheinlichkeit, dass es passiert, geht gegen Null”, sagte Kampf.

Ist der Supermarkt jetzt tabu?

Beim Aufenthalt in öffentlichen Räumen wie Einkaufscentern, Schulen und Kindergärten, Bussen und Bahnen, wo man sich die Hände an Türen, Handläufen oder Einkaufswagen kontaminieren könne, sollte man das Berühren der Nasenschleimhäute und das Reiben der Augen vermeiden. „Das Virus will in die Atemwege”, erläuterte Kampf. Zu Hause sollten als erstes unbedingt die Hände gründlich gewaschen werden.

„Meine Lebensphilosophie ist: Normal weiterleben, Hand-Gesicht-Kontakte vermeiden und nach dem Aufenthalt in öffentlichen Einrichtungen gründlich Hände waschen”, sagte der Hygiene-Professor. Er ist gemeinsam mit dem Virologen Eike Steinmann von der Ruhr-Universität Bochum Autor einer Studie über die Lebensdauer von Coronaviren auf Oberflächen und die Wirkung von Desinfektionsmitteln, die Anfang Februar veröffentlicht worden war.

Kann ich noch in Italien Urlaub machen?

Italiens Norden ist weiterhin so stark wie keine andere Region in Europa von Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus betroffen. Individualreisende dürften sich vor allem mit der Frage beschäftigen, was sie dort noch machen wollen. Viele Sehenswürdigkeiten zum Beispiel in Mailand und Venedig sind derzeit vorsorglich geschlossen.

Für Reiseveranstalter spielt Italien eine geringere Rolle als andere Mittelmeerländer wie Spanien oder Griechenland. Zu Umbuchungen und Stornos von pauschal gebuchten Urlauben kommt es daher bislang nicht im großen Stil – und sie werden auch nur eingeschränkt angeboten.

Die DER Touristik etwa bietet ausschließlich Mailand-Gästen mit Anreisen bis zum 28. Februar aus Kulanz kostenlose Umbuchungen und Stornierungen an. Alle anderen Regionen Italiens seien problemlos zu bereisen, so eine DER-Sprecherin. Auch der Studienreisen-Spezialist Studiosus erklärt auf seiner Website, es bestehe „derzeit kein Recht auf kostenlose Umbuchung oder Stornierung unserer Italienreisen”.

Wo kann ich in diesem Jahr überhaupt Urlaub machen?

„Es wird eine abwartende Haltung in den nächsten Wochen geben, und das halte ich auch für sehr vernünftig”, sagt der Tourismusforscher Prof. Martin Lohmann. „Aller Wahrscheinlichkeit werden wir aber einen ganz normalen Sommer haben, in dem man wunderschön verreisen kann.” „Viele haben schon ihren Urlaub gebucht und werden das erstmal nicht wieder rückgängig machen”, erwartet der Experte vom NIT Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa in Kiel.

Doch was, wenn ich noch keinen Urlaub gebucht habe? Im Prinzip haben Reisende drei Möglichkeiten:

Variante 1: Urlaub auf Balkonien?

„Rein medizinisch gibt es überhaupt keinen Grund, nicht zu verreisen”, sagt Prof. Tomas Jelinek vom Centrum für Reisemedizin (CRM) in Berlin. Die Fallzahlen seien bezogen auf die Gesamtbevölkerung immer noch sehr niedrig. Auch in Norditalien sei das Risiko gering, sich mit dem Coronavirus zu infizieren.

Prof. Lohmann sieht das ähnlich: „Ob ich nun in Hamburg oder in Turin mit einem städtischen Linienbus fahre, macht eigentlich keinen großen Unterschied.” Also ist es nicht sinnvoll, ein Land oder eine Region zu meiden, weil es dort Covid-19-Erkrankte gibt? „Da müsste man in der Heimat bleiben, aber da kann es ja genauso Fälle geben.”

Variante 2: Urlaub in einem Land ohne Coronavirus?

Das neue Coronavirus wurde bisher in mehr als 60 Ländern festgestellt. Weltweit ist derzeit neben dem Ursprungsland China Südkorea am stärksten betroffen. Auch in Iran gibt es viele Fälle.

Das heißt wiederum: Es gibt weiterhin viele Länder ohne gemeldete Fälle – jedenfalls noch. „Wir wissen einfach nicht, wo in zwei Wochen Fälle gemeldet werden. Das ist nicht vorherzusagen”, gibt Jelinek zu bedenken. Und genau das verunsichert womöglich auch viele Urlauber.

Die großen Reiseveranstalter haben darauf reagiert – und zeigen sich kulant. Wer in den kommenden Wochen einen Urlaub neu bucht, kann bis 14 Tage vor Abreise kostenlos umbuchen oder wieder stornieren. Diese Regelung gilt zum Beispiel bei Tui, DER Touristik und Alltours. Tritt in den kommenden Wochen Corona in einem Land erstmals auf, können die betroffenen Urlauber also recht kurzzeitig einen Rückzieher machen.

„Die Veranstalter bieten das jetzt an, um den Kunden mehr Sicherheit zu geben und die Angst zu nehmen”, erklärt Torsten Schäfer vom Deutschen Reiseverband (DRV). Der Branchenvertreter sieht hier einen Vorteil der Pauschalreise: „Diese Kunden sind deutlich besser abgesichert und haben jederzeit einen Ansprechpartner.”

Wer nicht über einen Reiseveranstalter bucht, kann auf Hotelportalen im Internet meist Unterkünfte mit einer kurzfristigen Storno-Option buchen. So lässt sich der Aufenthalt recht kurzfristig ohne Kosten wieder absagen. Das Zimmer kostet dann in der Regel zwar etwas mehr, aber Urlauber bleiben im Zweifelsfall nicht auf ihrem Geld sitzen.

Variante 3: Egal wohin – Hauptsache vorsichtig sein?

Es gibt derzeit nur sehr wenige Länder, die man unbedingt meiden sollte – allen voran China. Das Auswärtige Amt (AA) rät nach wie vor von nicht notwendigen Reisen in das Land mit Ausnahme von Hongkong und Macau ab. Vor Reisen in die Provinz Hubei wird sogar gewarnt.

In Italien rät das AA lediglich dringend von nicht erforderlichen Reisen in die Provinz Lodi in der Lombardei sowie nach Vò Euganeo in der Provinz Padua in Venetien ab. Von Einschränkungen zum Beispiel in Rom, der Toskana oder auf Sardinien ist aktuell keine Rede.

„Ich würde nicht dazu aufrufen, jetzt nicht nach Venedig zu fahren”, sagt Reisemediziner Jelinek. „Aber wenn man sehr vorsichtig sein möchte, dann geht man vielleicht eher in Norditalien irgendwo wandern.” Die Entscheidung, wohin genau man fährt, sei eine Abwägung von Wahrscheinlichkeiten: „Wenn Sie an Orten sind, wo Menschen aus vielen Ländern zusammenkommen, steigt das Risiko.”

Also lieber in ein Ferienhaus im Nirgendwo als in ein Massenhotel mit 500 Zimmern und internationaler Gästeschar? Das schützt auch nicht sicher, denn Urlauber müssen ja immer noch die Anreise bewältigen – und die führt häufig über Bahnhöfe und Flughäfen.

Reisemediziner Jelinek sagt: „Wir müssen lernen zu akzeptieren, dass es dieses Virus gibt, dass es sich verbreitet und auch Menschen daran sterben.” Das gelte im übrigen auch sonst für Menschen mit Vorerkrankungen. Sie sollten zwar alle gängigen Impfungen zum Beispiel gegen Grippe haben. Aber: „Wenn Sie alt und krank sind, haben Sie auf Reisen immer ein höheres Risiko, das gilt unabhängig von Corona und ist Teil des Daseins”, sagt Jelinek.