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Corona-Fragen

Darf ich in Norwegen auch in Quarantäne angeln?

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Homeoffice, Quarantäne-Regeln in Norwegen oder Kinderbonus fürs ungeborene Baby: Leser haben dem Nordkurier wieder Fragen zu Regelungen rund um Corona gestellt.
Veröffentlicht:10.09.2020, 13:01

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Darf mein Chef Arbeit im Homeoffice anordnen?

Das ist derzeit rechtlich noch umstritten. Nach überwiegender Auffassung von Juristen besteht ein solches Recht des Arbeitgebers grundsätzlich nicht. Gegebenenfalls wird derzeit aber unter Beachtung der wirtschaftlichen Folgen, die durch die Coronavirus-Pandemie ausgelöst wurden, ein solches Recht des Arbeitgebers im Grundsatz anerkannt.

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Wir haben für Ende September einen Angelurlaub in Norwegen gebucht. Jetzt gilt dort aber bei der Einreise eine Quarantänezeit. Können wir denn dann dort in Quarantäne auch angeln?

Wer derzeit aus Deutschland nach Norwegen einreisen möchte, für den besteht seit dem 28. August wieder eine Quarantänepflicht, da Norwegen Deutschland zum Risikogebiet erklärt hat. Nach Einreise ist eine zehntägige Quarantäne in einer geeigneten Unterkunft zu absolvieren. Die Entscheidung, ob die Einreise erlaubt ist, obliegt in jedem Fall der norwegischen Grenzpolizei.

Bei Einreise ist eine feste Adresse und geeignete Unterkunft für die nächsten zehn Tage durch aussagekräftige Dokumente wie eine Buchungsbestätigung nachzuweisen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, kann die Einreise verweigert werden.

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Eine Unterkunft gilt dann als geeignet, wenn Kontakt mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts vermieden wird. Unterkünfte, auch Campingplätze, mit gemeinschaftlicher Nutzung von Waschräumen und Küchen entsprechen nicht den Vorgaben.

Laut Auswärtigem Amt dürfen Personen in Quarantäne ihre Unterkunft nur in unbedingt nötigen Fällen verlassen, zum Beispiel um dringend benötigte Lebensmittel einzukaufen. Ob Personen eines gemeinsamen Haushaltes allein miteinander im Boot angeln gehen dürfen, ist vermutlich Auslegungssache und obliegt den Entscheidungen der Behörden vor Ort.

Sollte man sich jetzt gegen Pneumokokken impfen lassen?

Die Impfung gegen Pneumokokken schützt nicht vor einer Infektion mit dem Coronavirus. Aber der Pieks schützt nach Angaben der Verbraucherzentralen davor, dass Pneumokokken-Bakterien Lungenentzündungen verursachen und die Betroffenen körperlich schwächen.

Da die Pneumokokken-Impfstoffe nur eingeschränkt verfügbar sind, empfiehlt die Ständige Impfkommission, dass derzeit nur besonders empfindliche Personengruppen geimpft werden sollten. Das betreffe insbesondere Babys und Kleinkinder bis zum Alter von zwei Jahren, Patienten mit Immunschwäche oder chronischen Atemwegserkrankungen sowie Senioren ab 70.

Unser Kind kommt im November zur Welt. Haben wir dann auch Anspruch auf den coronabedingten Kinderbonus?

Ja, auch dann hat man Anspruch auf den Kinderbonus in Höhe von 300 Euro. Das gilt übrigens auch, wenn zum Beispiel ab September kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht, zum Beispiel weil das Kind im Sommer seine Ausbildung abgeschlossen hat.

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