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Darf ich trotz Corona mein neu geborenes Enkelkind besuchen?

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Darf ich mein Enkelkind sehen? Tagen die Stadtvertreter überhaupt? Kann ich Kunden zu Hause besuchen? Unsere Leser haben dem Nordkurier wieder viele Fragen zu den Regelungen rund um Corona gestellt. Hier sind die Antworten.
Veröffentlicht:22.02.2021, 11:41

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Inwiefern können jetzt Sitzungen von Kommunalvertretungen in MV online stattfinden?

Sitzungen kommunaler Vertretungen und sonstiger kommunaler Gremien sind in MV trotz aktueller Einschränkungen unter Einhaltung der Hygienevorschriften auch im Lockdown möglich. Der Landtag hat dafür ein Erleichterungsgesetz beschlossen. Es erlaubt in Abkehr von der bisherigen Präsenzpflicht, dass die Sitzungen künftig auch als Videokonferenz oder Hybridsitzung durchgeführt werden dürfen. Demnach liegt die Entscheidung, ob die neuen Möglichkeiten genutzt werden, allein bei den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern vor Ort.

Meine Tochter in Bonn hat ihr erstes Kind geboren. Darf ich jetzt mit meinem Mann von Neubrandenburg zu ihr und dort vielleicht in einer Pension übernachten?

Es handelt sich hier um einen Besuch innerhalb der Kernfamilie, der grundsätzlich erlaubt ist. Es gilt aber auch die Kontaktregel, wonach zu einem Hausstand immer nur noch eine weitere Person (Kinder unter 12 nicht mitgerechnet) dazukommen darf. Der Besuch des Ehepaares wäre also zum Beispiel nicht möglich, wenn die Tochter ebenfalls mit einem Partner zusammenlebt. Und laut Coronaverordnung von Nordrhein-Westfalen sind Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken zum Beispiel in Hotels oder Pensionen in NRW nicht erlaubt.

Ab wann wird der Kinderbonus ausgezahlt und in welcher Höhe?

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hatte am 3. Februar für das Jahr 2021 die Auszahlung eines neuen Kinderbonus in Höhe von einmalig 150 Euro je Kind beschlossen. Nach Auskunft der Arbeitsagentur befindet sich der Beschluss noch im Gesetzgebungsprozess, sodass noch keine detaillierten Informationen zur Auszahlung vorliegen. Nach ersten Medienberichten soll der Bonus im März oder April 2021 ausgezahlt werden.

Ich bin selbstständige Versicherungsvertreterin. Darf ich jetzt zur Beratung Kunden zu Hause besuchen?

Ja, der Besuch ist möglich, denn erstens handelt es sich hier eindeutig – ähnlich wie zum Beispiel bei Handwerkerleistungen oder Trauergesprächen daheim – um die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit. Und zweitens wird hier in der Regel auch nicht gegen die Kontaktbegrenzung verstoßen, wonach zu einem Hausstand immer noch eine weitere Person (Kinder unter 12 nicht mitgerechnet) dazukommen darf.

+++ Hier geht es zu den aktuellen Corona-Regeln +++