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Corona-Maßnahmen

Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten gehen?

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Arbeiten mit Krankschreibung, Kollegen aus Polen oder Mitgliederversammlungen von Vereinen: Leser haben dem Nordkurier wieder Fragen zu den Regelungen rund um Corona gestellt.
Veröffentlicht:01.12.2020, 13:03

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Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten gehen, und bin ich dann auch noch versichert?

Nach Angaben des Greifswalder Rechtsberatungsnetzwerkes advocado ist ein Attest vom Arzt kein automatisches Arbeitsverbot. Wenn man nicht ansteckend sei und vor allem nicht an Covid19 erkrankt sei, könne man arbeiten gehen, wenn man sich dazu fit genug fühle und das Arbeiten einer Genesung nicht im Weg stehe. Der Mythos, man sei dann nicht arbeitsrechtlich versichert, stimme also nicht.

In unserem Betrieb in MV arbeiten auch polnische Kollegen, die aus Angst vor Quarantäne jetzt seit Wochen nicht mehr nach Hause gefahren sind. Welche Quarantäneregeln gelten für die?

Nach Angaben des Auswärtigen Amtes sind EU-Bürger, also auch polnische Staatsangehörige, bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Auch ein negativer Covids-19-Test ist nicht erforderlich. Zurzeit finden auch keine diesbezüglichen Kontrollen an der deutsch-polnischen Grenze statt.

Allerdings gilt für Personen, die aus einem Risikogebiet wie Polen nach MV zurückkehren, eine 14-tägige Quarantänepflicht. In begründeten Fällen können von Amts wegen oder auf Antrag Befreiungen zugelassen werden, sofern dies unter Abwägung aller betroffenen Belange vertretbar ist.

Unsere Kinder leben in Hamburg und Schleswig-Holstein. Dürfen Sie uns im Rahmen der Kernfamilie am 4. Advent besuchen, oder gilt da die Fünf-Personen-Regelung aus maximal zwei Haushalten?

Die frühere Regelung zu Treffen innerhalb der Kernfamilie gilt jetzt während des Teil-Lockdowns nicht mehr. Bis zum 22. Dezember dürfen sich auch in MV nur noch fünf (statt bisher zehn) Personen aus zwei Haushalten treffen. Da es sich hier um drei Haushalte handelt, wäre also ein solcher Besuch nicht gestattet.

Diese Corona-Regeln gelten noch für den Dezember.

Über die Feiertage dürfen dann zehn Familienmitglieder oder Freunde aus mehreren Haushalten zusammenkommen, wobei Kinder unter 14 Jahren dabei nicht mitgezählt werden.

Unser Verein möchte gern im Dezember eine Mitgliederversammlung veranstalten. Dafür lag auch schon ein im November bestätigtes Raumhygienekonzept vor. Darf diese Veranstaltung jetzt noch stattfinden?

Nein, nach der für Dezember geltenden Coronaverordnung für MV sind öffentliche und nichtöffentliche Versammlungen grundsätzlich verboten. Für Versammlungen unter freiem Himmel gelten Auflagen.

Schicken Sie Ihre Frage an: [email protected]. Betreff: „Frage zu Corona“

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