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Blick aufs neue Jahr

Das ändert sich 2023 finanziell für die Bürger

Berlin / Lesedauer: 7 min

2022 war geprägt von einer Kostenexplosion, die ihresgleichen sucht. Die Politik reagierte mit zahlreichen Erleichterungen. Welche kommen 2023 und wie wirken sie sich für Bürger aus?
Veröffentlicht:08.12.2022, 14:02

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Ob Heizkosten, Lebensmittel oder Dienstleistungen: In diesem Jahr ist fast alles teils deutlich teurer geworden. Trotz einiger finanzieller Entlastungen wie der Energiepreispauschale, der Spritpreisbremse oder dem 9-Euro-Ticket wird den meisten Bürgern vor allem die Kostenexplosion in allen Lebensbereichen in Erinnerung bleiben.

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Durch eine ganze Reihe von Maßnahmen, die im Jahr 2023 in Kraft treten, will die Politik der massiven Inflation entgegenwirken und die Bürger finanziell entlasten. Wie wirken sich diese Veränderungen konkret aus?

Grundfreibetrag

Zunächst einmal steigt zum Jahreswechsel der steuerliche Grundfreibetrag, und zwar von 10.347 auf 10.908 Euro. Das bedeutet, dass Steuerzahler auf die ersten knapp 11.000 Euro brutto ihres Gehalts oder ihrer Rente keine Lohnsteuer entrichten müssen.

Unterm Strich profitiert davon jeder, dessen Einkommen diese Summe übersteigt. Für einen Alleinlebenden in Steuerklasse 1 springen bei einem Einkommen von 2000 Euro brutto monatlich rund 20 Euro mehr raus, bei 3000 Euro sind es bereits rund 30 Euro und wer 4000 Euro verdient, zahlt monatlich knapp 42 Euro weniger an Lohnsteuer.

Beitragsbemessungsgrenzen

Entsprechend steigen auch die Rechnungsgrößen in der Sozialversicherung. Die sogenannten „Beitragsbemessungsgrenzen” stellen die maximale Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens dar, für die Beiträge in die Sozialversicherungen gezahlt werden müssen.

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Diese Grenze liegt für die allgemeine Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 7100 Euro in Ostdeutschland und 7300 Euro in Westdeutschland. Diese stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 350 Euro (Ost) und 250 Euro (West) an. Für die Kranken- und Pflegeversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze bundeseinheitlich bei 4987,50 Euro, eine Steigerung um 150 Euro.

Sparerpauschbetrag

Um die Inflation zu bekämpfen, hat die Europäische Zentralbank die Leitzinsen zuletzt kräftig angehoben. Viele Banken geben einen Teil davon an ihre Kunden weiter, die auf Tages- oder Festgeldkonten nun wieder Zinserträge erwirtschaften können. Damit wird auch der sogenannte „Sparerpauschbetrag” interessant. Denn wer Kapitalerträge in Form von Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen erzielt, für den sind ab dem 1. Januar 2023 die ersten 1000 Euro steuerfrei.

Dieser Freibetrag wurde von 801 Euro angehoben. Für verheiratete Paare beträgt der gemeinsame Sparerpauschbetrag nun 2000 statt bisher 1602 Euro. Anleger können somit rund 50 Euro im Jahr an Kapitalertragssteuer sparen, Verheiratete rund 100 Euro. Um vom Sparerpauschbetrag zu profitieren, muss ein Freistellungsauftrag am besten schon zum Jahresanfang bei der eigenen Bank hinterlegt werden.

Inflationsbonus vom Arbeitgeber

Um der Preisexplosion in allen Lebensbereichen entgegenzuwirken, sieht der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2024 den Verzicht auf die Erhebung von Steuern auf eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 3000 Euro durch den Arbeitgeber vor. Das bedeutet: Eine Firma kann ihren Mitarbeitern in den Jahren 2022 bis 2024 insgesamt bis zu 3000 Euro zusätzlich bezahlen, die dann nicht versteuert werden müssen.

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Natürlich haben Arbeitnehmer nur beschränkte Einflussmöglichkeiten auf die Bereitschaft ihres Arbeitgebers, einen solchen Bonus zu zahlen. Besonders im Nordosten können sich viele Unternehmen diese Prämie schlicht nicht leisten.

Allerdings sollten Beschäftigte sich ihre Situation genauer ansehen: Falls sowieso eine wie auch immer geartete außerordentliche Bonuszahlung im Raum steht, könnte der Arbeitgeber diese als Inflationsausgleichsprämie deklarieren. So fielen keine Steuern auf diese Summe an. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, da die Prämie im Regelfall nicht ersatzweise für ohnehin bestehende Bonuszahlungen oder Lohnerhöhungen eingesetzt werden darf.

Homeoffice-Pauschale

Beschäftigte können seit der Corona-Pandemie und dem damit einhergehenden Trend zum Homeoffice die Tage, die sie von zuhause aus arbeiten, steuerlich geltend machen. Bis Ende 2022 konnten Steuerzahler ihr zu versteuerndes Einkommen um 5 Euro pro Tag und für maximal 120 Tage im Jahr mindern, die Steuererleichterung betrug somit 600 Euro.

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Zum Jahreswechsel erhöht sich die Summe auf 6 Euro pro Tag für 210 Tage, wodurch auf zusätzliche 1260 Euro Einkommen keine Steuern mehr anfallen. Allerdings ist die Homeoffice-Pauschale Teil der Werbungskosten. Wer also darüber hinaus nichts absetzen kann, geht fast leer aus. Denn:

Werbungskostenpauschale

Nach vielen Jahren der Stagnation bei 1000 Euro wurde Mitte 2022 der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1200 Euro angehoben. Dadurch hatten Beschäftigte etwas mehr netto vom brutto im Geldbeutel. Der auch als Werbungskostenpauschale bekannte Freibetrag wird nun zum Jahreswechsel noch einmal angehoben, und zwar auf 1230 Euro. Diese Entlastung dürfte für die meisten Arbeitnehmer auf den Monat gerechnet allerdings kaum spürbar sein.

Rentenbeiträge

Ab dem 1. Januar 2023 können Altersvorsorgeaufwendungen komplett steuerlich geltend gemacht werden. In diesem Jahr waren 94 Prozent absetzbar, die in 2-Prozent-Schritten bis 2025 auf 100 Prozent erhöht werden sollten. Dieser Schritt wird nun vorgezogen.

Er ist notwendig, um eine doppelte Besteuerung von Altersrenten zu verhindern: Der Bundesfinanzhof urteilte im Mai 2021, dass für Neurentner ab 2025 eine verfassungsrechtlich unzulässige Doppelbesteuerung drohe, wenn die Beiträge zur Rentenversicherung aus bereits versteuertem Einkommen stammen und in der Auszahlungsphase später noch einmal versteuert werden müssen.

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Folglich müssen Aufwendungen für die Altersvorsorge während der Erwerbstätigkeit steuerlich geltend gemacht werden können. Darunter fallen alle Beiträge zur Basisvorsorge, also nicht nur in die gesetzliche Rentenversicherung, sondern auch Zahlungen in eine Rürup-Rente, in die landwirtschaftliche Alterskasse oder an eine berufsständische Versorgungseinrichtung.

Alles rund ums Kind

Auch bei Familien mit Kindern ergeben sich im kommenden Jahr einige positive Veränderungen. Erstens steigt das Kindergeld auf 250 Euro pro Kind. Eine Familie mit zwei Kindern hat somit 744 Euro mehr pro Jahr zu Verfügung, eine Familie mit drei Kindern sogar 1044 Euro.

Zweitens können Familien mit einem niedrigen Haushaltseinkommen mit einem erhöhten Kinderzuschlag rechnen. Der Höchstbetrag wurde noch einmal auf 250 Euro angehoben, nachdem diese Summe bereits im Juli 2022 von 209 auf 229 Euro erhöht wurde.

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Drittens wird der steuerliche Kinderfreibetrag von 2730 auf nunmehr 3012 Euro pro Kind und Elternteil erhöht. Der Kinderfreibetrag kommt dann zum Einsatz, wenn die folgende steuerliche Entlastung für den Haushalt die Summe des zu zahlenden Kindergeldes überschreitet. Familien müssen dafür nicht selbst aktiv werden: Das Finanzamt führt automatisch eine sogenannte „Günstigerprüfung” durch.

Eine vierte Entlastung betrifft Alleinerziehende: Deren steuerlicher Freibetrag steigt um 252 auf nunmehr 4260 Euro.

Sozialleistungen

In den vergangenen Wochen intensiv diskutiert wurden einige Reformen im Sozialsystem. So wird zum Jahreswechsel das Bürgergeld eingeführt, das das Hartz-IV-System ablösen wird.

Für Beschäftigte mit niedrigem Haushaltseinkommen oder ältere Menschen mit einer niedrigen Rente können auch Veränderungen beim Wohngeld relevant sein. Der durchschnittliche Anspruch wird nämlich mehr als verdoppelt, von 177 auf nunmehr 370 Euro.

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Zudem wird der Kreis der Berechtigten erweitert: Während es bundesweit bis zuletzt rund 600.000 Anspruchsberechtigte gab, wird diese Zahl mit der Reform auf etwa 1,4 Millionen steigen. Die Berechnung ist von vielen individuellen Faktoren abhängig, zum Beispiel Miete, Wohnort, Haushaltseinkommen und der Zahl der im Haushalt lebenden Personen. Der Mietzuschuss erfolgt nicht automatisch, sondern muss bei der Wohngeldbehörde der Kommune beantragt werden.

Weitere Veränderungen

Zum 1. April soll das sogenannte „Deutschland-Ticket” kommen, eine bundesweit gültige Bus- und Bahnfahrkarte für den Nahverkehr zum Startpreis von 49 Euro. Es soll am 1. April 2023 eingeführt werden, allerdings steht dieser Termin noch nicht fest.

Doch nicht alle Veränderungen wirken sich positiv auf die Finanzen der Bürger aus: So sollen zum Jahreswechsel die Krankenkassenbeiträge steigen. Außerdem wird die Tabaksteuer, die nicht nur Zigaretten, sondern auch tabakfreie Produkte wie E-Zigaretten betrifft, erhöht.