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Einkommensgrenze, Auszahlung

Der Corona – Kinderbonus: Antworten auf alle Fragen

Berlin / Lesedauer: 3 min

Im Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung ist ein Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind enthalten. Dazu gibt es jedoch noch viele Fragen.
Veröffentlicht:05.06.2020, 09:00

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Was ist der Kinderbonus?

Mit dem neuen Corona-Konjunkturpaket wurde festgelegt, dass Eltern einmalig pro Kind 300 Euro Kinderbonus erhalten.

Wer bekommt den Kinderbonus?

Nicht alle Eltern haben Anspruch auf den Kinderbonus. Sie bzw. ihr Kind müssen nämlich kindergeldberechtigt sein. Welche Voraussetzungen dazu erfüllt sein müssen und welche Ausnahmen es gibt, finden Sie in dem Artikel „Diese Eltern bekommen den Corona–Kinderbonus”.

Spielt das Einkommen der Eltern eine Rolle?

Indirekt schon, denn nach aktuellem Stand soll der Kinderbonus mit dem Vorteil aus dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet werden. Eltern, die weniger als 65.000 Euro zu versteuern haben, werden die 300 Euro also noch in voller Höhe in ihrer Geldbörse zu spüren bekommen.

Wer mehr verdient, bei dem kommen dann weniger der 300 Euro auch tatsächlich an. Ab einem zu versteuernden Einkommen von etwa 82.000 Euro hat der Kinderbonus laut der Wirtschaftswoche gar keinen Effekt mehr, „weil der Vorteil aus dem Steuerfreibetrag größer ist als die Summe aus Kindergeld und Kinderbonus.”

Mehr lesen: Hier finden Sie alle Punkte des Konjunkturpaketes in einer kompakten Übersicht.

Berechnungen des Deutschen Steuerzahlerinstituts des Bundes der Steuerzahler haben indes ergeben, dass Familien mit einem Kind und einem zu versteuernden Jahreseinkommen ab 86.000 Euro nicht mehr vom geplanten Kinderbonus der Bundesregierung profitieren. Ab dieser Einkommenshöhe sei der Kinderfreibetrag günstiger als das um den 300-Euro-Bonus erhöhte Kindergeld, so das Institut. Eine Familie mit zwei Kindern würde demnach ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 90.000 Euro nicht vom Kinderbonus profitieren.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey kam jedoch noch zu einem anderen Ergebnis: Bei einer Paarfamilie mit einem Kind gehe man davon aus, „dass man bis zu einem Bereich von 90.000 Euro zu versteuerndem Einkommen hier noch vom Kinderbonus profitiert”, sagte sie.

Wie wird der Kinderbonus ausgezahlt?

Zusammen mit dem Kindergeld. Der Kinderbonus geht also direkt auf das Konto des Elternteils, das die Kindergeld-Überweisungen erhält.

Mehr lesen: Muss mein Kind einen Mundschutz in der Schule tragen?

Wann wird der Kinderbonus ausgezahlt?

Ein genauer Termin steht noch nicht fest. Die im Konjunkturpaket geplante Extrazahlung für Familien mit Kindern soll „aller Wahrscheinlichkeit nach” in drei Raten in Höhe von jeweils 100 Euro überwiesen werden, sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Die Senkung der Mehrwertssteuer tritt bereits Anfang Juli in Kraft, daher ist es denkbar das auch dies erste Rate des Kinderbonus bereits im Juli ausgezahlt wird. Sicher ist dies jedoch noch nicht.

Zu welchem Zweck ist der Kinderbonus gedacht?

Die Kaufkraft von Familien und damit die Wirtschaft sollen angekurbelt werden. Laut Bundesfamilienministerin Franziska Giffey ist der Kinderbonus somit ein starker Konjunkturimpuls.

Sind Sie für freiwillige Corona-Tests an Schulen?

Muss der Kinderbonus versteuert werden?

Ja. Er wird aber nicht auf die Grundsicherung – wie etwa Hartz IV oder Wohngeld – angerechnet.

Mehr lesen: Konjunkturpaket enthält nicht nur Steuersenkungen

Was ist mit Alleinerziehenden?

Der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende wird von 1.900 auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben. „Damit wird der höhere Betreuungsaufwand gerade für Alleinerziehende und damit verursachte Aufwendungen in Zeiten von Corona anerkannt“, sagte MV-Sozialministerin Stefanie Drese.

Wird der Kinderbonus auch kritisch gesehen?

Ja, der Sozialverband VdK hält davon wenig: „Der Kinderbonus wird verbrennen wie ein Strohfeuer”, sagte Präsidentin Verena Bentele der „Rheinischen Post”. Und auch unser Reporter Frank Wilhelm findet in seinem Kommentar: "Die Kinderbonus-Förderung geht daneben."

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