StartseiteRatgeberDiese Eltern bekommen den Corona – Kinderbonus

Konjunkturpaket

Diese Eltern bekommen den Corona – Kinderbonus

Berlin / Lesedauer: 4 min

Dank des neuen Konjunkturpaketes bekommen Eltern pro Kind 300 Euro Kinderbonus. Aber nicht alle Eltern haben Anspruch darauf und es gibt noch einen Haken.
Veröffentlicht:04.06.2020, 12:19

Artikel teilen:

Die Spitzen der Großen Koalition haben sich nach tagelangem Ringen auf ein riesiges Konjunkturpaket im Umfang von 130 Milliarden Euro geeinigt. 120 Milliarden entfallen dabei auf den Bund, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte. Damit sollen Wirtschaft und Konsum der Bürger wieder angekurbelt und eine schwere Rezession infolge der Corona-Pandemie abgewendet werden.

Ein wichtiger Punkt ist dabei der Kinderbonus für Eltern. Dieser ist einmalig und beträgt 300 Euro pro Kind. Einen Anspruch darauf hat jedes kindergeldberechtigte Kind. Eltern haben einen Anspruch auf das Kindergeld für minderjährige Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

+++ Hinweis: Hier finden Sie alle Punkte des Konjunkturpaketes in einer kompakten Übersicht.+++

Wenn sich volljährige Kinder noch in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, wird dieser Anspruch bis zum 25. Lebensjahr verlängert. Wie viel das Kind bei der Ausbildung verdient, spielt keine Rolle. Auch wenn es neben seiner zweiten Ausbildung eine geringfügige Beschäftigung („Minijob“) ausübt, bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen. Ab dem Alter von 25 Jahren gibt es grundsätzlich kein Kindergeld mehr.

Auch dann gibt es Kindergeld:

Eltern können auch Kindergeld erhalten, wenn der Nachwuchs ein Praktikum macht, das einen fachlichen Bezug zum angestrebten Beruf hat, oder einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst oder freiwilliges soziales/ökologisches Jahr). Wenn das Kind keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, muss nachgewiesen werden, dass sich das Kind um einen Ausbildungsplatz bemüht. Dazu reicht es, wenn das Kind bei der Arbeitsagentur oder einem Jobcenter als ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist.

Mehr lesen: Der Corona–Kinderbonus wird vermutlich in drei Raten ausgezahlt.

Auch wenn das Kind arbeitslos, jünger als 21 Jahre und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet ist, können Eltern weiterhin Kindergeld erhalten.

Das Kindergeld muss beantragt werden. Die Voraussetzungen dafür: Die Eltern müssen ihr Kind regelmäßig versorgen und es muss in ihrem Haushalt leben – dies gilt auch für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder. Außerdem müssen die Eltern ihren Wohnort in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz haben.

Mehr lesen: Muss mein Kind einen Mundschutz in der Schule tragen?

Einkommen der Eltern spielt indirekt eine Rolle

Laut der Wirtschaftswoche gibt es jedoch noch einen Haken. Denn nach aktuellem Stand soll der Kinderbonus mit dem Vorteil aus dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet werden. "Eltern, die weniger als etwa 65.000 Euro zu versteuern haben, haben durch den Kinderbonus tatsächlich einen Vorteil. Bei ihnen werden die 300 Euro pro Kind ankommen. Bei mehreren Kindern verschiebt sich die Einkommensgrenze noch weiter nach oben. Besserverdiener aber gehen leer aus. Bei ihnen überwiegt weiterhin der Vorteil aus dem Steuerfreibetrag, sodass sich der Kinderbonus nicht auswirkt", rechnet die Wirtschaftswoche vor.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey kam zu einem anderen Ergebnis: Bei einer Paarfamilie mit einem Kind gehe man davon aus, „dass man bis zu einem Bereich von 90.000 Euro zu versteuerndem Einkommen hier noch vom Kinderbonus profitiert”, sagte sie.

+++Aktualisierung: Die Berechnungen, welche Familien tatsächlich von dem Kinderbonus profitieren, gehen teils noch mehr auseinander. Mehr dazu finden Sie hier.+++

Kinderbonus muss versteuert werden

Der coronabedingte Kinderbonus muss zwar versteuert werden, er wird aber nicht auf die Grundsicherung – wie etwa Hartz IV – angerechnet. Der Kinderbonus soll zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt werden.

Laut Giffey ist der Kinderbonus ein starker Konjunkturimpuls, da er die Familien unterstützen und deren Kaufkraft steigern würde. "Gerade in den Krisenzeiten haben wir gesehen, wie wichtig es ist, das gute Kinderbetreuungsangebote vorhanden sind, damit das Gesamtsystem überhaupt funktionieren kann", sagte Giffey weiter in einer Pressekonferen am Donnerstagvormittag.

Mehr lesen: Nach Sommerferien täglicher Unterricht für alle Schüler in MV

Für Erweiterungen, Umbauten oder Neubauten von Kitas, Kindergärten und Krippen soll es daher eine Milliarde Euro zusätzlich geben – unter anderem auch, um die Hygienesituation zu verbessern. Auch die Ganztagsschulen sollen ausgebaut werden.

Hilfe für Alleinerziehende

„Kinder, Familien und Alleinerziehende gerade auch in Mecklenburg-Vorpommern profitieren vom Konjunkturprogramm des Bundes ganz besonders“, sagte MV-Sozialministerin Stefanie Drese am Donnerstag. Von dem Kinderbonus profitieren in Mecklenburg-Vorpommern etwa 310.000 Kinder in 205.000 Familien (Ehepaare, Lebensgemeinschaften mit Kindern sowie Alleinerziehende).

Mehr lesen: Konjunkturpaket enthält nicht nur Steuersenkungen

Außerdem wird der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende von 1.900 auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben. „Damit wird der höhere Betreuungsaufwand gerade für Alleinerziehende und damit verursachte Aufwendungen in Zeiten von Corona anerkannt“, sagte Drese.

In dem Konjunkturpaket wurden unter anderem auch die Senkung der Mehrwertsteuer, Hilfen für Kommunen und höhere Kaufprämien für Elektroautos beschlossen.

Dieser Artikel wurde am Donnerstag, 4. Juni, mehrfach aktualisiert - insbesondere um die Angaben der Wirtschaftswoche sowie die Zitate von Stefanie Drese und Franziska Giffey.