StartseiteRatgeberDürfen mir meine Freunde beim Umzug helfen?

Corona-Maßnahmen

Dürfen mir meine Freunde beim Umzug helfen?

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Reise-Gutscheine, Corona-Soforthilfen und Umzüge: Leser haben dem Nordkurier wieder Fragen zu den Regelungen rund um Corona gestellt.
Veröffentlicht:24.11.2020, 10:20

Artikel teilen:

Wir hatten eine Kreuzfahrt gebucht, die wegen Corona abgesagt wurde. Müssen wir den angebotenen Gutschein akzeptieren, oder können wir auf die Rückerstattung des Reisepreises bestehen?

Wenn eine bereits vor dem 8. März 2020 gebuchte Kreuzfahrt aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt wurde, muss der Reiseveranstalter nach Auskunft des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland den kompletten Reisepreis erstatten oder einen Gutschein anbieten.

Allerdings entscheidet der Passagier, ob er den Gutschein annimmt oder nicht. Lehnt er ab, steht ihm der komplette Reisepreis zu. Nimmt er den Gutschein an, und wird dieser nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst, muss der Reiseveranstalter den Reisepreis ab diesem Datum zurückzahlen.

Möchte der Veranstalter den Termin auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, gilt das Gleiche. Wer hingegen selbst storniert, weil er zum Beispiel zu einer Risikogruppe gehört, kann dies bis zum Abreisetag tun, muss aber meist mit hohen Stornokosten rechnen.

Ich hatte im Frühjahr Corona-Soforthilfe beantragt und erhalten. Jetzt ist strittig, ob ich einen Teil davon zurückzahlen muss. Was sollte ich tun?

Die Soforthilfe galt als erste Stützungsmaßnahme in den Monaten März, April und Mai 2020 und orientierte sich an dem zu erwartenden Liquiditätsengpass. Dieser Engpass lag vor, wenn die Ausgaben die Summe der Einnahmen übersteigen.

Mit dem ersten Lockdown im März 2020 hatte so mancher Unternehmer nicht mehr mit Einnahmen in den kommenden Wochen gerechnet und je nach Mitarbeiterzahl die volle Summe, also 9.000 Euro beziehungsweise 15.000 Euro, beantragt.

Mehr lesen: Corona-Hilfen: Abzock-Verdacht gegen Unternehmen aus MV

Das Zuviel ist nach Angaben von Steuerexperten nun zurückzuzahlen. Denn grundsätzlich dürfen nur jene Ausgaben berücksichtigt werden, die auch tatsächlich im Förderzeitraum erstmalig angefallen sind. Daher sollte man im Zweifelsfall aktiv werden und mit dem Steuerberater beraten, inwieweit der tatsächliche Liquiditätsengpass im Förderzeitraum größer war als die ausgezahlte Corona-Soforthilfe.

Ist dies nicht der Fall, heißt es einen Weg zu finden, die überschüssige Corona-Soforthilfe zurückzuzahlen. Auch wenn die Corona-Soforthilfe teilweise auf die Überbrückungshilfe I angerechnet wurde, ist es ratsam, in Eigeninitiative ein Zuviel zurückzuzahlen, denn das Einbehalten einer unberechtigten Soforthilfe bedeutet Subventionsbetrug.

Dürfen mir jetzt Freunde bei meinem Umzug in MV helfen?

Wer jetzt umziehen will oder muss, darf dafür nicht die Unterstützung des eigenen Freundeskreises in Anspruch nehmen. Umzüge sind derzeit nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder aber mit einem professionellen Umzugsunternehmen gestattet.

Mehr lesen: Interview zum Corona-Ratgeber: Fragen ist manchmal bares Geld wert