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Fragen zu Corona

Geht von weggeworfenen Masken eine Infektionsgefahr aus?

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Kann mir der Pflegebonus verwehrt werden, weil ich in Quarantäne war? Wird der Pflegebonus auf Hartz IV angerechnet? Antworten auf diese und andere Fragen gibt es hier.
Veröffentlicht:24.08.2020, 11:22

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Ich arbeite in einem Seniorenheim, hatte aber im März Kontakt zu positiv auf Corona getesteten Menschen und wurde vom Gesundheitsamt in eine zweiwöchige Quarantäne geschickt. Während meine Kolleginnen jetzt den Pflegebonus bekommen haben, wurde er mir verwehrt. Ist das rechtens?

Nein, in diesem Fall muss der Pflegebonus beantragt und ausgezahlt werden. Laut Sozialgesetzbuch XI § 150a Absatz 5 ist eine Unterbrechungen aufgrund von Quarantänemaßnahmen für die Auszahlung des Pflegebonus belanglos. Gleiches gilt für Unterbrechungen wegen Krankheit von bis zu 14 Kalendertagen, Unterbrechungen wegen einer Covid-19-Erkrankung, Unterbrechungen aufgrund eines Arbeitsunfalls sowie Unterbrechungen wegen eines Erholungsurlaubs.

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Ich erhalte Hartz IV und arbeite in einem Projekt in der Pflege. Mein Arbeitgeber möchte mir einen anteiligen Pflegebonus zahlen. Wird das Geld auf meine Grundsicherung angerechnet?

Der einmalige Pflegebonus sei eine zweckbestimmte Einnahme gemäß Sozialgesetzbuch II und nicht als Einkommen zu berücksichtigen, sagt Nadine Marquardt vom Jobcenter Waren. Er sei somit komplett anrechnungsfrei. Diese Regelung sei Teil des Sozialschutzpakets, das Ende März in Kraft getreten sei.

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Man sieht jetzt überall in den Städten weggeworfene Masken herumliegen. Geht von ihnen eine ernste Ansteckungsgefahr aus, und wie werden sie entsorgt?

Einmal getragene Masken gehören eigentlich in den Müll und nicht auf die Straße. Die Mitarbeiter der Müllentsorgung sammeln die Masken grundsätzlich mit Schutzbekleidung wie Handschuhen auf, sodass ein unmittelbarer Kontakt verhindert wird. Nach Ansicht des Mainzer Virologen Udo Plachter geht von den entsorgten Masken aber keine Infektionsgefahr aus, wenn man sie nicht anfasst oder gar aufsetzt.

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Ein Freund von uns lebt in der Ukraine, die vom Robert-Koch-Institut derzeit als Risikoland eingestuft ist. Unser Freund ist schwer erkrankt und kann in seinem Heimatland derzeit nicht behandelt werden, aber in Deutschland. Darf er zur Operation nach Deutschland einreisen?

Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums ist die Einreise möglich, wenn zwingende medizinische Gründe vorliegen. Dazu gehört zum Beispiel, wenn eine Behandlung nur in Deutschland oder jedenfalls nicht im Herkunftsland ausgeführt werden kann. Auch, wenn die Behandlung bereits in Deutschland begonnen wurde, ist die Einreise erlaubt.

Als Voraussetzung gilt, dass ohne die Behandlung das Leben bedroht ist oder bei Nichtbehandlung erhebliche bleibende Schäden zu befürchten sind. Dies ist durch entsprechende Atteste nachzuweisen.

Die Einreise darf mit bis zu zwei erforderlichen Begleitpersonen erfolgen.

Wie wird die Testpflicht und Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten kontrolliert?

Vor der direkten Einreise aus einem Risikogebiet mit dem Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus müssen die Reisenden sogenannte Aussteigekarten ausfüllen. Auf diesen Karten werden auch Angaben zu Symptomen und zu einem durchgeführten Test gemacht. Die Aussteigekarten werden eingesammelt und können an die Gesundheitsbehörden am Wohnort beziehungsweise am Zielort der Reisenden in Deutschland weitergegeben werden. Die lokalen Behörden führen dann Stichprobenkontrollen zur Überwachung der häuslichen Quarantäne durch.

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