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Corona-Maßnahmen

Ist Nordic Walking mit Nachbarinnen erlaubt?

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Quarantäne-Pflicht, Boot im Winterlager oder Sport mit Bekannten: Unsere Leser haben dem Nordkurier wieder Fragen zu den Regelungen rund um Corona gestellt.
Veröffentlicht:21.12.2020, 16:27

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Ich möchte meine Tante in Wittenberg besuchen, wo derzeit der Inzidenzwert bei über 300 liegt. Muss ich bei meiner Rückkehr nach MV in Quarantäne?

Ja, nach der neuen Quarantäneverordnung von MV muss man sich in diesem Fall in zehntägige Quarantäne begeben. Denn die Tante gehört nicht zur Kernfamilie. Folglich handelt es sich nicht um einen privaten Besuch der Kernfamilie, und weil der Inzidenzwert über 200 liegt, gilt die Quarantänepflicht.

Wir sind ein Ehepaar mit einem elfjährigen Kind und wohnen in Nordfriesland (Schleswig-Holstein). Wir möchten unsere Eltern im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte besuchen. Geht das?

Wegen der derzeit sehr hohen Coronainfektionszahlen hat sich der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte für verschärfte Maßnahmen und stark reduzierte Kontakte entschieden. Demnach dürfen sich jetzt in diesem Landkreis Angehörige eines Hausstandes nur noch mit einer weiteren Person treffen. Der Besuch wäre also aktuell nicht erlaubt.

Für die Weihnachtszeit vom 24. bis 26. Dezember gilt aber eine Ausnahme, sodass dieser Besuch möglich wäre. In diesem Zeitraum sind – wie auch in der Coronaverordnung MV festgelegt – Zusammenkünfte des eigenen Hausstandes mit Angehörigen der Kernfamilie und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen mit bis zu insgesamt vier weiteren haushaltsfremden Personen zulässig, auch wenn dies ein Zusammenkommen von mehr als zwei Hausständen oder fünf Personen bedeutet (dazugehörige Kinder im Alter bis 14 Jahren nicht mitgerechnet).

Wir wohnen in Berlin und möchten gern am 27. Dezember mit dem Quer-durchs-Land-Ticket für einen Tag an die Ostsee ohne Übernachtung. Ist das erlaubt?

Nein, das ist leider nicht erlaubt. Laut aktueller Coronaverordnung von MV sind touristische Reisen nach MV verboten.

Alle aktuellen Nachrichten zu den Coronavirus-Entwicklungen in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.

Darf ich jetzt zu meinem Boot im Winterlager nach Brandenburg?

Die aktuelle Coronaverordnung (§4) von Brandenburg sieht darin keinen triftigen Grund für eine Ausnahme vom Aufenthalt im öffentlichen Raum. Die Fahrt wäre nicht erlaubt. In MV allerdings ist man laut Coronaverordnung (§5 Absatz 3) vom Einreiseverbot ausgenommen, wenn man Bootseigner mit Liegeplatz in Mecklenburg-Vorpommern ist. Dann darf man sich auch von im selben Haushalt lebenden Personen begleiten lassen.

Meine Tochter aus der Schweiz will uns in MV besuchen. Wie alt maximal darf ihr vorgeschriebener Negativtest bei der Einreise nach Deutschland sein?

Laut Quarantäneverordnung MV dürfen Personen aus ausländischen Risikogebieten zu ihrer Kernfamilie einreisen, wenn sie einen Negativtest vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Darf ich jetzt noch in MV mit drei Nachbarinnen gemeinsam zum Nordic Walking?

Zwar ist in MV der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport in allen Sportarten untersagt. Das gilt aber nicht für den Individualsport. Dieser ist allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen erlaubt. Folglich dürften in diesem Fall nur immer zwei Nachbarinnen gemeinsam Nordic-Walking betreiben. Es gilt das Abstandsgebot.

Ich wohne in Dänemark und muss zu meinem schwer erkrankten Vater nach MV. Benötige ich dafür einen Negativtest, und muss ich in MV in Quarantäne?

Nach der aktuell gültigen Quarantäneverordnung muss man bei Besuchen der Kernfamilie nicht in Quarantäne. Aber man benötigt, wenn man aus einem ausländischen Risikogebiet einreist, einen Negativtest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

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