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Corona-Lockdown

Ist Weihnachts-Urlaub in Polen ohne Quarantäne erlaubt?

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Darf man ohne in Quarantäne zu müssen nach Polen fahren? Dürfen Blumenläden in MV noch öffnen? Diese und weitere Leser-Fragen zum Corona-Lockdown beantwortet der Nordkurier hier.
Veröffentlicht:18.12.2020, 10:51

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Wir wohnen in der Uckermark. Dürfen wir nach Polen fahren?

Polen gilt als Risikogebiet, weshalb dringend von Reisen dorthin abgeraten wird. Verboten ist es aber nicht. Für MV gilt schon seit November nach der Rückkehr eine zehntägige Quarantänepflicht. Auch wer in Brandenburg wohnt, muss sich jetzt zum Beispiel nach dem Tanken in Polen in zehntägige Quarantäne begeben.

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Ich wohne in MV (Erstwohnsitz) und habe ein Haus in Polen, wo ich auch gemeldet bin. Darf ich mit meinen Kindern über Weihnachten dorthin fahren? Wir würden dort ganz unter uns allein die Feiertage verbringen. Und müssen wir uns nach unserer Rückkehr nach MV dann in Quarantäne begeben?

Die Einreise nach Polen ist für EU-Bürger problemlos und ohne Negativtest und Quarantäne möglich. Die Nutzung des Hauses in Polen wäre also erlaubt. Da Polen ein Risikogebiet ist, muss man sich aber nach seiner Rückkehr nach MV in zehntägige Quarantäne begeben, die durch einen Negativtest, der nicht älter als 48 Stunden ist, umgangen werden kann.

Dürfen mich meine in Polen wohnenden Kinder zum Weihnachtfest in Strasburg (MV) besuchen, ohne in Quarantäne zu müssen?

Ja, das ist möglich, vorausgesetzt die Kinder können einen Negativ-Test vorweisen, der entweder 48 Stunden vor der Einreise oder bei der Einreise durchgeführt wurde.

Über die aktuellen Regelungen zu Treffen bzw. den Kontaktbeschränkungen an Weihnachten und zu Silvester sowie dem Feuerwerk, welches noch erlaubt ist, informieren wir hier.

Dürfen Blumenläden jetzt noch in MV öffnen?

Ja, nach Angaben von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) dürfen Blumenläden weiter geöffnet bleiben, ebenso Abhol- und Lieferdienste, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Sanitätshäuser, Optiker, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte.

Was passiert mit einem bereits bestätigten Urlaub, wenn er in eine vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne fällt?

Nach Angaben des hessischen advocado-Partneranwalts Nikolai Kröger hat ein Arbeitnehmer, der sich während seines Urlaubs aufgrund des Verdachts einer möglichen Infektion in behördlich angeordneter Quarantäne befindet, grundsätzlich keinen Anspruch auf „Gutschrift“ seiner Urlaubstage.

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Eine derartige „Gutschrift“ der Urlaubstage durch den Arbeitgeber erfolge durch den Arbeitgeber nur in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer während seiner Urlaubszeit erkranke (Bundesurlaubsgesetz, § 9).

In diesem Fall würden die durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet. Voraussetzung sei also die Krankmeldung beim Arbeitgeber unter Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Da die Quarantäne als solche keine Erkrankung darstelle, bestehe auch kein Anspruch auf eine „Gutschrift“ der in Quarantäne verbrachten Urlaubstage. Anders verhalte es sich nur, wenn der Arbeitnehmer während der behördlich angeordneten Quarantäne an COVID-19 arbeitsunfähig erkranke.

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